Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Weniger Stunden nach der gescheiterten Wahl von Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht und dem dadurch entstandenen Zwists zwischen CDU/CSU- und SPD-Fraktion haben Redner der Koalition am Freitag, 11. Juli 2025, bei der Schlussrunde der Haushaltsberatungen 2025 den Etatentwurf der Bundesregierung (21/500) verteidigt und ihren Willen erklärt, gemeinsam für einen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland sorgen zu wollen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach von Investitionen in Gerechtigkeit, Dr. Yannick Bury (CDU/CSU) konstatierte ebenso wie Dr. Thorsten Rudolph (SPD) eine Verbesserung des Wirtschaftsklimas durch den Wachstums-Booster. Kritik gab es von der Opposition. Dr. Michael Espendiller (AfD) vermochte keine Wirtschaftswende zu erkennen und warf der Koalition vor, Potemkinsche Dörfer aufzubauen. Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einer „Koalition des Wortbruchs“ und Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) prognostizierte, die durch das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ erweckten „gigantischen Erwartungen“ würden in „gigantischen Enttäuschungen“ enden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Haushaltsentwurf der Bundesregierung gemeinsam mit dem Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (20/12401) sowie dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität“ (21/779) zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss. Finanzminister: Land auf Vordermann bringen Mit dem heute vom Bundesrat bestätigten Wachstums-Booster habe die Koalition ein gemeinsames Signal gesetzt, „dass wir unser Land auf Vordermann bringen und für viel mehr private Investitionen sorgen werden“, sagte Finanzminister Klingbeil. Damit sei dafür Sorge getragen, dass Arbeitsplätze gesichert werden und neue entstehen. Eng mit dem Wachstums-Booster verbunden sei die klare Verabredung, die Kommunen zu entlasten. „Es war uns als Koalition sehr wichtig, dass wir die Kommunen nicht im Regen stehen lassen“, sagte Klingbeil. Bei den geplanten Investitionen gehe es vor allem um Gerechtigkeit, so der Minister. Es müsse in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit investiert werden, „aber auch in die Menschen“. Es sei richtig gewesen, die Bremse für „Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“ gelöst zu haben. Begleitet werde all dies mit Strukturreformen. Genehmigungen müssten schneller erteilt, Bürokratie abgebaut werden. Es brauche mehr Fachkräfte und günstigere Energie. „All das wird dazu führen, dass wir weniger Polarisierung, weniger Gegeneinander und mehr Miteinander in unserem Land haben, und es schaffen, Angst und Frust abzubauen“, zeigte er sich überzeugt. AfD: Realität wird ignoriert Michael Espendiller teilt Klingbeils Optimismus nicht. Von einem Wirtschaftswunder sei weit und breit nichts zu sehen, sagte der AfD-Abgeordnete. Für ein solches müssten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, „und zwar schnell“. Dazu müsse für Energiesicherheit und günstige Energiepreise gesorgt werden. Die Regierung tue aber das genaue Gegenteil. Deutschland leiste sich weiterhin „teuren Flatterstrom“ und wundere sich, „wenn die Industrie ausstirbt oder vorher abwandert“. Espendiller ging auf das für kommende Woche im Kanzleramt geplante Treffen mit Finanzinvestoren ein. Einziges Ziel eines solchen Events sei es, Potemkinsche Dörfer aufzubauen. Die harte Realität werde ignoriert und der wirtschaftliche Niedergang solle – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – weniger präsent gemacht werden. Die Menschen ließen sich aber nicht mehr täuschen, so Espendiller. Inflation und Einkommensverluste seien „real und spürbar“. Der Stellenabbau bei VW oder Siemens, die beide im Kanzleramt dabei seien, sei real. Die Konsequenzen für den Bundeshaushalt und die Länder und Kommunen ebenfalls. All die Unternehmen, die zu dem „PR-Termin“ im Kanzleramt erscheinen, „werden ihre Zusagen still und leise wieder einkassieren, wenn die Kameras weg sind und die Marktlage es erfordert“, prognostizierte er. Union: Koalition stärkt Vertrauen in den Standort Yannick Bury bewertete das anders. Die Koalition mache Tempo in Sachen Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Investitionsstandorts Deutschland, sagte der Unionsabgeordnete. Auch durch den Booster habe sich das Investitionsklima verbessert. Der ifo-Geschäftsklimaindex sei zum ersten Mal seit langem wieder angestiegen. „Das heißt: Das Vertrauen in den Standort wird durch diese Koalition gestärkt.“ Das sei ein gutes und notwendigen Zeichen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sei auch deshalb notwendig, weil mit dem Haushaltsentwurf eine enorme Verschuldung eingegangen werde. Es müssten also die Wachstumskräfte des Landes gestärkt werden, „damit wir der zusätzlichen Kredit- und Zinsbelastung auch eine Wirtschaftskraft entgegenstellen können, die in der Lage ist, diese Belastung auch mit Blick auf kommende Generationen zu tragen“. Das Gleiche gelte auch für das Sondervermögen, so Bury weiter. Auch dort müsse der Fokus darauf liegen, die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. „Das Sondervermögen ist kein Lückenfüller für alles Mögliche, was im Bundeshaushalt keine Platz mehr gefunden hat“, betonte er. Grüne: Koalition hat Versprochen gebrochen Die Haushaltswoche hat laut Paula Piechotta gezeigt, „wo die Koalition nicht ehrlich war“. Versprochen worden sei, die Stromsteuer für alle zu senken. „Versprochen gebrochen“, so die Grünenabgeordnete. Das Gleiche gelte für das Wahlkampfversprechen, die Schuldenbremse einzuhalten. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sei eine Stabilisierung versprochen worden. Diese Woche habe aber gezeigt, „dass die Steuerzuschüsse so gering sind, dass wir wieder ein halbes Prozent Beitragssteigerung zum 1.1.2026 haben werden“. Beim Sondervermögen sei Zusätzlichkeit versprochen worden, fuhr Piechotta fort. Damit sollte der Sanierungsstau bei der Verkehrsinfrastruktur aufgelöst werden. Stattdessen überböten sich die Ministerinnen und Minister der Regierung dabei, „wer die meisten Milliarden aus dem Sondervermögen zweckentfremden kann“. Linke sieht sozialen Zusammenhalt bedroht „Die Haushalts- und Finanzpolitik dieser Bundesregierung droht den sozialen Zusammenhalt in diesem Land an die Wand zu fahren“, sagte Dietmar Bartsch. Zum Ende der Legislatur sollen 150 Milliarden Euro in die Bundeswehr investiert sein. Gleichzeitig würden die humanitären Leistungen im Einzelplan 5 wie im Einzelplan 23 gekürzt. „Menschlichkeit gegen Aufrüstung – was ist denn das für ein Herangehen, gerade für eine sozialdemokratischen Finanzminister“, sagte der Linken-Abgeordnete. Das sei inakzeptabel. Bartsch sprach von einem Paralleluniversum. Einen Tag nachdem Daimler den Abbau tausender Stellen angekündigt habe, habe der Bundeskanzler gesagt, die Stimmung in den Unternehmen werde kontinuierlich besser. „Ihre Politik verbessert eben nicht die Situation der Menschen“, sagte Bartsch. SPD: Startschuss für echte Wende im Land Thorsten Rudolph verwies auf positive Bewertung des Investitions-Boosters seitens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Nicht umsonst stimmten die Länder dem Booster zu. „Wir erhöhen die privaten Investitionen, wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wir befeuern das Wachstum und wir sichern gute Arbeitsplätze“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das sei gut, richtig und werde gebraucht. Der Haushaltsentwurf liefere den Startschuss für eine echte Wende im Land, befand Rudolph und sprach von einem „echten Gamechanger“. Damit werde das Land nicht nur funktionsfähiger, sondern auch gerechter. Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2024 standen 476,81 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 62,73 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,52 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind der Vorlage zufolge Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 151,27 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf geht von einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 81,8 Milliarden Euro aus. Die Bundesregierung rechnet mit Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von 386,8 Milliarden Euro (2024: 374,55 Milliarden Euro). Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands schaffen, heißt es im Haushaltsentwurf. Dazu ist die Aufnahme von Krediten bis zu 500 Milliarden Euro möglich. 37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht. Aus dem Etat des Wirtschafts- und Energieministeriums herausgenommen und in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität aufgenommen wurden 835 Millionen Euro für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der "Floating Storage and Regasification Units" (FSRU, schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)) und der FSRU-Standorte. Im Haushalt 2024 waren noch 1,17 Milliarden Euro dafür im Wirtschaftsetat eingestellt. Etat des Bundespräsidenten Als Teil des Haushaltsgesetzes 2025 werden die Etatentwürfe des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03) ohne Aussprache an den Haushaltsausschuss überwiesen. Im Etat des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 58,9 Millionen Euro eingeplant. Das sind 11,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung wie im Vorjahr mit 103.000 Euro. Der Etat des Bundespräsidenten ist ein klassischer Verwaltungshaushalt. Das Gros der Ausgaben konzentriert sich auf Personal (28,5 Millionen Euro, plus 2,5 Millionen Euro) und auf sächliche Verwaltungsausgaben (21,4 Millionen Euro, plus 6,9 Millionen Euro). Die Ausgabensteigerung ist unter anderem auf höhere Entgelte für Tarifangestellte und Beamte infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zurückzuführen. Für das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die dem Geschäftsbereich des Bundespräsidenten zugeordnet ist, sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 3,2 Millionen Euro und damit unwesentlich weniger als im Vorjahr vorgesehen. Im Personalhaushalt des Bundespräsidialamts und der GWK sind laut Regierungsentwurf vorerst keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Etat des Deutschen Bundestages Der Etat des Deutschen Bundestages sieht in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro vor, wie aus dem Einzelplan 02 hervorgeht. Das Niveau liegt damit auf Vorjahresniveau (-5,8 Millionen Euro). Die Einnahmen bleiben im Entwurf mit 2,2 Millionen Euro ebenfalls annähernd unverändert. In dem Einzelplan dominieren die Personalausgaben. Sie sollen auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst mit 810,0 Millionen Euro um 15,4 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben bleiben mit 222 Millionen Euro ungefähr auf dem Niveau von 2024 (minus 1,1 Millionen Euro), die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (160,7 Millionen Euro, minus 15,5 Millionen Euro) sowie Investitionen (41,4 Millionen Euro, minus 4,5 Millionen Euro) sollen hingegen sinken. Diäten und Übergangsgelder Für die Entschädigungen (Diäten), Amtszulagen und Aufwandsentschädigungen nach den Paragrafen 11 und 12 des Abgeordnetengesetzes sind im Einzelplanentwurf Ausgaben in Höhe von 132,5 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 4,2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern der Abgeordneten sinken deutlich von 307,1 auf 285,3 Millionen Euro. Grund dafür ist die geringere Zahl der Abgeordneten in der neuen Wahlperiode. Aufgrund des Wahlperiodenwechsels liegt der Ansatz für Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Bundestages mit 18,2 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahr (640.000 Euro). Geringer als im Jahr 2024 fallen im Entwurf die „Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages“ aus. Sie sind mit 123 Millionen Euro veranschlagt, nach 140 Millionen Euro im Vorjahr. Auch für diese Zuweisungen spielt die Zahl der Mitglieder eine Rolle. Zu dem Einzelplan gehören auch die Etats des Wehrbeauftragten, der SED-Opferbeauftragten sowie des Polizeibeauftragten. Die Etats bleiben mit Ausnahme des Etats des im vergangenen Jahr eingerichteten Polizeibeauftragten stabil. Dieser soll in diesem Jahr mit 2,4 Millionen Euro 705.000 Euro mehr zur Verfügung haben als im Vorjahr. Etat des Bundesrates Der Etat des Bundesrates (Einzelplan 03) sieht keine wesentlichen Änderungen vor. Mit 38,5 Millionen Euro liegen die avisierten Gesamtausgaben um 240.000 Euro über dem Niveau von 2024. Die Personalausgaben sollen mit 22,4 Millionen Euro (plus 1,4 Millionen Euro) das Gros der Ausgaben ausmachen, gefolgt von den sächlichen Verwaltungsausgaben mit 13,2 Millionen Euro (minus 1,2 Millionen Euro). Die Einnahmen sind mit 81.000 Euro veranschlagt und sollen damit um 30.000 Euro höher ausfallen als im Vorjahr. (hau/scr/11.07.2025)
  2. Der Bundestag hat die für Freitag, 11. Juli 2025, vorgesehene Abstimmung ohne Aussprache über zwei Wahlvorschläge des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts abgesetzt. Auf den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat Dr. Ulrich Maidowski sollte laut Vorschlag des Gremiums Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold folgen (21/783). Zur Wahl als Nachfolgerin für die Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat Prof. Dr. Doris König hatte der Wahlausschuss Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (21/784) vorgeschlagen. Die Entscheidung, die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht nicht durchzuführen, liege bei den Fraktionen, kommentierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die Absetzung der beiden Tagesordnungspunkte am Rande des Plenargeschehens. Der Bundestag bleibe dennoch in der Verantwortung, zu einer Wahlentscheidung zu kommen. Klöckner hoffe, dass unmittelbar nach der sitzungsfreien Zeit ab September eine tragfähige Entscheidung gefällt werde. Sollte es einen neuen Vorschlag geben, müsse der Wahlausschuss zusammentreten und darüber neu beraten. Die Diskussion darüber müsse in großer Klarheit, aber auch in der gebotenen öffentlichen Zurückhaltung geführt werden. „Der Deutsche Bundestag muss hier handlungsfähig bleiben und zu einer eigenen Entscheidung kommen“, sagte die Bundestagspräsidentin, denn die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts sei eine seiner zentralen Aufgaben. Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz Die Wahl zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht ist geheim. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 316 Stimmen, auf sich vereinigt. Nach Artikel 94 Absatz 1 des Grundgesetzes besteht das Bundesverfassungsgericht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören. Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts setzen sich jeweils aus acht Mitgliedern zusammen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt. Gewählt werden sollen nur Richter, die wenigstens drei Jahre an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sind. Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze, dem vollendeten 68. Lebensjahr. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Amtszeit führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort. (scr/vom/11.07.2025)
  3. Es war der Dauerstreit, während die Ampel regierte: Das Bürgergeld müsse durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzt und diese deutlich billiger werden, hieß es noch im Wahlkampf von der Union; die regierenden SPD und Grünen hielten dagegen. Im nun am Freitag, 11. Juli 2025, erstmals debattierten Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 (21/500) steigen jedoch die Ausgaben für die in Misskredit geratene Grundsicherung für Arbeitssuchende erstmal kräftig. Mehr als 29 Milliarden Euro lässt sich der Bund in diesem Jahr das Bürgergeld kosten. Das ist ein Plus von drei Milliarden Euro gegenüber 2024. Insgesamt steigt der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sogar um 14 Milliarden Euro (auf 190,3 Milliarden Euro) gegenüber dem Vorjahr, was zu einem großen Teil an den steigenden Rentenkosten liegt. Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) kann mit Einnahmen in Höhe von 1,83 Milliarden Euro rechnen (2024: 1,83 Milliarden Euro). Der Einzelplan 11 soll – wie sämtliche Einzelpläne des Bundes – an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Regierung: Die Sozialstaats-Debatte muss entgiftet werden Als die Debatte über den Einzelplan 11, den mit Abstand größten Einzeletat im Haushaltsentwurf startete, war es Ministerin Bas ein Anliegen, etwas Grundsätzliches klarzustellen: „In die Debatte über unseren Sozialstaat hat sich ein schriller Ton eingeschlichen, der uns nicht guttut. Wir müssen die Debatte entgiften und dürfen nicht zulassen, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und arbeitslose Menschen gegeneinander ausgespielt werden.“ Bas stellte aber klar, dass auch sie Reformbedarf sieht, dafür werde sie eine Kommission zur Reform des Sozialstaats einsetzen und aus dem Sondervermögen Geld in die digitale Infrastruktur der Sozialbehörden stecken. AfD: Aktive Politik statt neuer Kommissionen Von einer neuen Kommission war Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) nicht begeistert: „Wir brauchen jetzt eine aktive Politik und nicht eine neue Kommission nach der anderen.“ Sie kritisierte außerdem, dass sich der Haushaltsentwurf gegenüber jenem der Ampel-Regierung für 2025 kaum verändert sei und keine eigenen Akzente setze. Union: Solidargedanke steht für die Koalition ganz oben An Carsten Linnemann (CDU/CSU) war es, Zuversicht zu verbreiten: Neue Zahlen zeigten, dass es der Wirtschaft wieder besser gehe, das komme auch dem Sozialstaat zugute. „Der Solidargedanke steht für diese Koalition ganz oben“, betonte er. Dennoch müsse das Bürgergeld durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden, um Menschen, die arbeiten können, stärker in die Pflicht zu nehmen. Grüne: Für ein Bürgergeld, das an die Menschen glaubt Leon Eckart (Bündnis 90/Die Grünen) warf Linnemann deshalb vor, an der von Bas attestierten spaltenden Debatte mitzuarbeiten. Die Grünen setzten dagegen auf wirkliche Solidarität. Dazu gehöre ein „Bürgergeld, das an die Menschen an die Hand nimmt und an sie glaubt“. Linke: Das Problem sind nicht die Sanktionen Offenbar konnte das Eingangsstatement der Ministerin auch Tamara Mazzi (Die Linke) nicht überzeugen. Denn sie warf der Bundesregierung und explizit auch der SPD vor, mit Verachtung auf arme Menschen zu blicken. Wöchentlich höre man in Talkshows die Klagen über fehlende Sanktionen im Bürgergeld, aber: „Sie haben keine Ahnung von der Lebenswirklichkeit dieser Menschen!“ Die Mehrheit wolle arbeiten, betonte Mazzi. SPD: Bekenntnis für nachhaltige Beschäftigung Für Kathrin Michel (SPD) drückt sich in dem Einzelplan „das klare Bekenntnis der Regierung für nachhaltige Beschäftigung, Existenzsicherung und Respekt aus“. Natürlich müsse Sozialbetrug verfolgt werden, aber dies beträfe nur einen sehr kleinen Kreis von Menschen. „Daraus eine Systemdebatte zu machen, ist unverantwortlich“, sagte sie. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf 134,38 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122, 5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). Mit 4,77 Milliarden Euro (2024: 5,05 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,21 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,1 Milliarden Euro (2024: 30,83 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,75 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro). Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 51,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,6 Milliarden Euro in 2024 auf 13 Milliarden Euro in 2025 steigen. Einen Aufwuchs gibt es auch beim Bürgergeld: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro, 2024 waren noch 26,5 Milliarden Euro. Für die Eingliederung in Arbeit sehen die Planungen 4,1 Milliarden Euro vor (2024: 4,15 Milliarden Euro). Mit 389,62 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt. Deutlich gespart wird auch bei Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation. Hier sinken die Ausgaben auf 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Millionen Euro). (che/hau/11.07.2025)
  4. Nach einer politischen Kontroverse um die Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht hat der Bundestag am Freitag, 11. Juli 2025, die ursprünglich geplanten Richterwahlen von der Tagesordnung abgesetzt. Für einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD votierte gegen den Absetzungsantrag. Der Streit hatte sich im Wesentlichen an der Personalie Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf entzündet, die laut eines Wahlvorschlags des Wahlausschusses (21/784) auf die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König folgen sollte. Stimmen aus der Koalition Der Absetzung der Wahlen ging eine emotionale Geschäftsordnungsdebatte im Plenum voraus. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, gab sich "zutiefst betrübt" über den Vorgang und sprach von einer "Hetzkampagne gegen eine hochangesehene Juristin, die fachlich über jeden Zweifel erhaben ist". Dass Brosius-Gersdorf nach den Entwicklungen der letzten Tage Morddrohungen erhalte, „muss uns massiv Sorgen bereiten“, sagte er. Steffen Bilger, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, sagte, dass die Debatte der vergangenen Tage um Brosius-Gersdorf "zum Teil jedes Maß verloren" hätte. Die Richterwahl sollte nicht Gegenstand einer aufgeheizten politischen Debatte und die aufgestellten Kandidaten über jeden fachlichen Zweifel erhaben sein, begründete Bilger den Absetzungsantrag seiner Fraktion. Massive Angriffe aus der Opposition Dr. Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, warf Brosius-Gersdorf in der Debatte vor, "Babys zur Abtreibung freizugeben, schärfste Impfpflichten zu verfolgen und ein AfD-Verbot zu fordern". Die AfD habe "diesen Skandal" aufgedeckt, gab sich Baumann überzeugt, und warf der Bundesregierung "absolute Instabilität" vor. Britta Haßelmann, die Co-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, sprach von einer unverantwortlichen Situation. "Ein solches Desaster hat es in der Geschichte der Wahlen zum Bundesverfassungsgericht in diesem Hohen Haus noch nicht gegeben", sagte sie. Die Verantwortung dafür trage die Union, so Haßelmann. Es sei skandalös, dass die Unionsfraktion unter Jens Spahn die Karriere einer Frau derart gefährde, sagte sie mit Blick auf das Ansehen von Brosius-Gersdorf. Für Die Linke äußerte sich deren Co-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek ähnlich. Auch sie sah die Verantwortung für die abgesetzte Wahl bei der Union. "Hören Sie auf, die Union in die Arme der Rechtsextremen zu treiben", rief sie Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu, und bezog sich dabei auf die Anschuldigungen gegen Brosius-Gersdorf, die sie als "rechte Narrative" bezeichnete. Wahlvorschläge des Wahlausschusses Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt. Der Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 21. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die AfD-Fraktion drei, die SPD-Fraktion zwei, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken jeweils einen Abgeordneten. Neben Brosius-Gersdorf standen ursprünglich auch die Kandidaten Prof. Dr. Günter Spinner (21/782) und Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (21/783) zur Wahl. (ste/11.07.2025)
  5. Der Bundestag hat die für Freitag, 11. Juli 2025, vorgesehene Abstimmung ohne Aussprache über einen Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts (21/782) abgesetzt. Demnach sollte Prof. Dr. Günter Spinner als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Dr. Josef Christ vorgeschlagen werden. Die Entscheidung, die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht nicht durchzuführen, liege bei den Fraktionen, kommentierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die Absetzung der beiden Tagesordnungspunkte am Rande des Plenargeschehens. Der Bundestag bleibe dennoch in der Verantwortung, zu einer Wahlentscheidung zu kommen. Klöckner hoffe, dass unmittelbar nach der sitzungsfreien Zeit ab September eine tragfähige Entscheidung gefällt werde. Sollte es einen neuen Vorschlag geben, müsse der Wahlausschuss zusammentreten und darüber neu beraten. Die Diskussion darüber müsse in großer Klarheit, aber auch in der gebotenen öffentlichen Zurückhaltung geführt werden. „Der Deutsche Bundestag muss hier handlungsfähig bleiben und zu einer eigenen Entscheidung kommen“, sagte die Bundestagspräsidentin, denn die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts sei eine seiner zentralen Aufgaben. Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz Die Wahl zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht ist geheim. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 316 Stimmen, auf sich vereinigt. Nach Artikel 94 Absatz 1 des Grundgesetzes besteht das Bundesverfassungsgericht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören. Die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts setzen sich jeweils aus acht Mitgliedern zusammen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden drei Richter jedes Senats aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt. Gewählt werden sollen nur Richter, die wenigstens drei Jahre an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sind. Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze, dem vollendeten 68. Lebensjahr. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Amtszeit führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort. (vom/11.07.2025)
  6. Nicht ohne heftige Kontroversen ist eine Vereinbarte Debatte am Freitag, 11. Juli 2025, anlässlich des 30. Jahrestages des Völkermordes von Srebrenica verlaufen. Was sich vor genau dreißig Jahren im bosnischen Städtchen Srebrenica zugetragen hat, daran erinnerte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner vor Eröffnung der Debatte. „Mit brutaler Gewalt“ seien Familien getrennt und mehr als 8.000 bosniakische Jungen und Männer ermordet worden. Tausende von Frauen seien vergewaltigt und gedemütigt und viele von ihnen ebenfalls ermordet worden. Nach dem Massaker seien es vor allem die überlebenden Frauen gewesen, die die Aufklärung vorangebracht und für die Anerkennung als Völkermord gekämpft hätten „und dies bis heute gegen Leugnungsversuche immer noch tun“, sagte Klöckner. Außenstaatsminister: UN-Mandate nur tauglich, wenn robust Mit Blick darauf, dass leicht bewaffnete niederländische UN-Schutztruppen den bosnisch-serbischen Angreifern unterlegen gewesen seien und sie "konnten nicht eingreifen oder wollten es nicht", zog Gunther Krichbaum (CDU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, den Schluss, „dass Mandate nur dann tauglich sind, wenn sie auch robust sind“. Vielleicht die einzige Antwort, die man auf solche Ereignisse geben könne, laute „Europa. Damit Hass und Nationalismus überwunden werden“. Die Beitrittsverfahren der Westbalkan-Länder zur EU sei sehr technisch orientiert, beklagte Krichbaum, und eines gerate dabei häufig außer Sicht: „Dass die Aussöhnung gewissermaßen das Fundament ist, auf dem dieses europäische Haus gebaut wird.“ Nach dem Zweiten Weltkrieg habe der französische Präsident den Mut zu dieser Aussöhnung mit Deutschland gehabt, und dieser Mut sei auch heute gefragt. Denn „Hass und Hetze können töten, auch heute noch“. AfD sieht Schuld auf allen Seiten in Bosnien-Herzegowina Dr. Alexander Wolf (AfD) forderte, das „grausige Massaker“ von Srebrenica im historischen Kontext zu sehen, „ohne damit das Verbrechen in irgendeiner Weise zu verharmlosen“. Es habe zuvor auch Gräueltaten bosniakischer Milizen an bosnisch-serbischen Zivilisten gegeben. Als sich der serbische Belagerungsring um Srebrenica enger gezogen habe, habe der bosniakische Oberbefehlshaber Izetbegovic deren Evakuierung abgelehnt und die dort eingeschlossenen Flüchtlinge „als Faustpfand missbraucht“. Die später in der UN-Vollversammlung von Ruanda und „Moralweltmeister Deutschland“ eingebrachte Resolution zur Einstufung des Massakers als Völkermord sei „vor allem von der muslimischen Welt“ unterstützt und von vielen anderen Staaten abgelehnt worden, sagte Wolf. Letztlich sei „diese Einstufung keine historische, sondern eine politische Entscheidung“ gewesen und dazu eine „sehr unkluge“. Dr. Anna Rathert (AfD) merkte an: „Wenn wir uns weiterhin wie bisher in der Erzählung auf eine einzige Tätergruppe und auf eine einzige Opfergruppe fokussieren, wird das keine Versöhnung schaffen, sondern nur neue Verbitterung.“ Martin Sichert (AfD) wertete die gleich nach dem Zerfall Jugoslawiens von Serben, Kroaten und Bosniaken begonnenen „ethnischen Säuberungen“ als warnendes Beispiel für multikulturelle Gesellschaften. „Wo der Staat als ordnende Macht fehlt, wird Multikulti zum Schlachtfeld der verschiedenen Gruppen gegeneinander.“ Im Kleinen könne man das „heutzutage auf nahezu jedem Schulhof in Deutschland erleben“. CDU/CSU: Aussöhnung ist möglich Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul schaltete sich spontan in die Debatte ein, um zu erklären, dass „dies nicht der richtige Anlass“ sei, um solche Fragen zu diskutieren. Und Jürgen Hardt (CDU/CSU) warf dem AfD-Redner Wolf vor, den Völkermord geleugnet und sich „an die Seite der Täter und nicht der Opfer“ gestellt zu haben. Hardt zeigte sich optimistisch, dass eine Aussöhnung, wie sie sonst in Europa gelungen sei, auch in Bosnien-Herzegowina möglich ist. Voraussetzung sei eine ehrliche Auseinandersetzung mit den geschehenen Verbrechen und die „Bereitschaft zur ausgestreckten Hand“. Hostert (SPD): Glaube an Bosniens europäischen Weg Für die SPD-Fraktion erklärte Siemtje Möller, mehrere internationale Gerichte hätten festgestellt, dass es sich in Srebrenica um einen Völkermord gehandelt habe. Adis Ahmetovic (SPD) legte Wert auf die Feststellung, dass Srebrenica „kein singuläres Ereignis“ war. Zwischen 1992 und 1995 sei es zur „systematischen Vertreibung und Verschleppung von mehr als zwei Millionen Menschen“ gekommen, zur Ermordung von über 100.000 Zivilisten, zur Vergewaltigung von 50.000 Frauen und Mädchen und zur Errichtung von mehreren Konzentrationslagern. Jasmina Hostert (SPD), die als Kind im Bosnienkrieg einen Arm verloren hatte, sagte, dieser „erste Völkermord auf europäischem Boden seit dem Holocaust“ hätte „verhindert werden können und verhindert werden müssen“. Sie machte aber auch Hoffnung für die Zukunft: „Ich glaube an ein gemeinsames Bosnien und Herzegowina, ich glaube an die Vielfalt und Stärke der Menschen, und ich glaube an Bosniens europäischen Weg.“ Grüne: Verhinderung des Völkermords wäre möglich gewesen Gegen die These, die Vereinten Nationen hätten Srebrenica nicht verhindern können, wandte sich auch Boris Mijatovic (Bündnis 90/Die Grünen). Sechzig Flugzeuge seien über dem Mittelmeer einsatzbereit gewesen, aber nicht zum Einsatz gekommen. Es gebe viele Zeugnisse, die das damalige Geschehen belegten, und in mehreren Gerichtsverfahren sei klargestellt worden, dass es sich in Srebrenica um einen Völkermord gehandelt habe, sagte Mijatovic. „Das zu leugnen ist ein Verbrechen.“ Linke: Auch israelische Kriegsverbrechen verurteilen Für Gökay Akbulut (Die Linke) waren die Gräuel von Srebrenica „kein spontaner Ausbruch“, sondern eine geplante Tat, ein Völkermord. Sie hätten gezeigt, „wohin Nationalismus und Rassismus führt“. „Heute erleben wir, dass in Serbien und in der Republika Srbska die Leugnung und Relativierung dieses Verbrechens als Staatspolitik betrieben wird.“ Mit Blick auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine müsse klar sein, dass auch die Kriegsverbrechen dort nicht ungesühnt bleiben, sagte Akbulut. „Putin und seine Generäle müssen sich verantworten.“ Es dürfe aber keine doppelten Standards geben. Deshalb sei für sie „nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung bei anderen Konflikten zivile Opfer verurteilt, in Bezug auf die israelischen Kriegsverbrechen in Gaza aber die Augen verschließt“. (pst/11.07.2025)
  7. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Freitag, 11. Juli 2025, an die Opfer des Völkermords von Srebrenica erinnert. Ihre Rede vor dem Plenum des Bundestages ging einer Vereinbarten Debatte zum 30. Jahrestag des Massakers voraus. Am 11. Juli 1995 hatten bosnisch-serbische Milizen die UN-Schutzzone erobert, in die Zehntausende bosnische Muslime geflüchtet waren. "Mit brutaler Gewalt trennten die Angreifer Familien und deportierten Frauen, Kinder und Alte. Männer und Jungen hielten sie zurück – um sie in den folgenden Tagen systematisch zu ermorden", sagte Klöckner. "Srebrenica war das schlimmste Kriegsverbrechen auf europäischem Boden seit dem Zweiten Weltkrieg", fuhr sie fort und attestierte sodann ein "Scheitern der Vereinten Nationen". Deren Friedenstruppen hätten den Schutzsuchenden genau das nicht geboten, nämlich Schutz, betonte Klöckner. Aufklärung bis heute Etwa 8.000 Bosniaken wurden in Srebrenica ermordet – die meisten von ihnen waren Männer und Jungen. Aber auch Frauen wurden Opfer der Gewalt. Viele wurden ermordet, vergewaltigt und gedemütigt. "Wie so oft im Bosnienkrieg. Wie so oft in allen Kriegen", sagte die Parlamentspräsidentin. Nach dem Massaker seien es vor allem die überlebenden Frauen gewesen, die die Aufklärung der Verbrechen vorangebracht und für die Anerkennung als Völkermord gekämpft hätten, so Klöckner. Gegen alle Leugnungsversuche würden die „Mütter von Srebrenica“ dies bis heute tun. Auf Initiative Ruandas und Deutschlands hatte die Vollversammlung der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr den 11. Juli zum internationalen Gedenktag erklärt. (ste/11.07.2025)
  8. Die drittgrößte Zuwachsrate (plus 2,59 Milliarden Euro) aller Einzelpläne im Vergleich zum Vorjahr sieht der Etatentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor, den der Bundestag am Donnerstag, 10. Juli 2025, in erster Lesung beraten hat. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) umfasst Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro im Jahr 2024. Bundesministerin Nina Warken (CDU) kann mit Einnahmen von 106,18 Millionen Euro rechnen (2024: 104,32 Millionen Euro). Der Einzelplan 15 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Warken: Befugnisse für Pflegekräfte erweitern Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte zu Beginn ihrer Rede „tiefgreifende und mutige Reformen“ an. Damit seien Chancen verbunden, „das Gesundheitssystem besser und verlässlicher zu machen“. Ganz oben auf der Agenda stehe die Fachkräftesicherung. „Für die Pflege werden wir daher noch im Sommer zwei Gesetze im Kabinett beschließen“, sagte Warken. Vorgesehen sei, die Befugnisse der Pflegekräfte zu erweitern und das Berufsbild aufzuwerten. Gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium werde eine bundeseinheitliche Ausbildung für die Pflegefachassistenz auf den Weg gebracht. Ein Entwurf für die beschleunigte Anerkennung der Qualifikation ausländischer Ärzte werde ebenfalls noch 2025 kommen, sagte sie. "Mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz" Bei diesen Reformen, wie auch bei den geplanten Strukturreformen, seien zwei Triebfedern entscheidend, erläuterte die Ministerin: Die Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung und zugleich die Gewährleistung der Bezahlbarkeit. „Wir haben schlichtweg die Verantwortung, beide Seiten immer mitzudenken.“ Einen besonderen Stellenwert wies Warken „der Krankenhausreform und ihrer Anpassung“ zu. Es bleibe bei den Grundprinzipien der Reform: "mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz". Zugleich müsse auch die flächendeckende Versorgung der Patienten gewährleistet bleiben, „gerade auch auf dem Land“. Das sei mit den Ländern „in einem Dialog auf Augenhöhe“ so vereinbart worden, sagte die Ministerin. „Die Krankenhausreform wird jetzt praxistauglicher“, befand sie. Warken kam auch auf die „dringend benötigten Soforthilfen für die Krankenhäuser“ zu sprechen. Zeitnah wolle man den Krankenhäusern bei den Soforttransformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 finanziell unter die Arme greifen. Vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stünden dafür zur Verfügung. AfD wiederholt Forderung nach Corona-U-Ausschuss Dr. Michael Espendiller (AfD) sagte, das Gesundheitsressort sei unter Verantwortung der SPD „regelrecht kaputtgewirtschaftet worden“. Die Steuergeldverbrennung, die es unter Minister Lauterbach gegeben habe, habe gigantische Ausmaße angenommen, „Das Geld ist jetzt weg“, sagte Espendiller. Während der Corona-Pandemie habe der Bund 17,8 Milliarden Euro allein für Corona-Testungen ausgegeben. „Das ist mehr als der Gesamtetat des Bundesgesundheitsministeriums des Jahres 2024.“ Der AfD-Abgeordnete wiederholte in diesem Zusammenhang die Forderung seiner Fraktion nach einem Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie, bei dem „sinngemäß“ die Regelungen der Strafprozessordnung zur Anwendung kämen. Die nun auf Betreiben von Union und SPD kommende Enquete-Kommission sei hingegen „ein besser Stuhlkreis“, durch den weder Aufklärung noch echte Aufarbeitung zu erwarten sei, befand Espendiller. SPD: Gerechte Pflege für alle Svenja Stadler (SPD) begrüßte die Einsetzung der Kommission, „die sich um die Pflegereform kümmert“. Sie hoffe jedoch, dies verfolge nicht das Ziel, „dass am Ende wieder der Bund alles zahlt und die Länder und Kommunen überlegen, wie sie das Geld verwenden“. Stattdessen brauche es ein Konzept, „das auch die Selbstverwaltung in die Pflicht nimmt und bei dem die Kosten gerecht verteilt sind“. Dieses Konzept müsse eine gerechte, zukunftsfähige und gerechte Pflege gewährleisten – „und zwar für alle“. Was die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeht, so forderte sie, bei der Reformkommission die Praktiker einzubinden. „Wir haben kein Erkenntnisproblem“, sagte sie. Vielmehr gebe es immer wieder ein Umsetzungsproblem. Für die Umsetzung brauche man Mut und Haltung. Kritisch äußerte sich Stadler zur angekündigten Unterstützung der Krankenhäuser durch den Bund. Über die Abrechnungsmodalitäten müsse noch gesprochen werden, sagte sie. Aktuell würden „falsche Anreize“ gesetzt. Grüne über Union und SPD: Koalition des Wortbruchs Union und SPD stellten eine „Koalition des Wortbruchs“ dar, befand Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen). Sie verwies auf die Schuldenbremse und die Stromsteuer. Dazu komme, dass auch die versprochene Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge „nicht passiert“. In der Konsequenz werde es wohl im kommenden Jahr wieder eine Beitragssteigerung geben. Da frage sie sich: „Wie wollen Sie eigentlich so noch fast vier Jahre durchhalten?“ Piechotta blickte zurück auf die Abschmelzung der Rücklagen in der GKV durch den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dem Motto folgend „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, hätte man seinerzeit aber die Liquiditätsreserven nicht abschmelzen dürfen. „Dass die GKV und die Pflegeversicherung heute im Defizit sind, liegt auch an den Leistungsausweitungen, die ohne Plan und Langfristperspektive von der schwarz-roten Koalition der vorletzten Legislaturperiode gemacht wurden“, sagte die Grünenabgeordnete. Linke: Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch Tamara Mazzi (Die Linke) sprach von einem kaputtgesparten System, „das längst am Zusammenbrechen ist“. Was aber tue die Koalition dagegen? Sie verteile rückzahlungspflichtige Darlehen an die Kranken- und Pflegeversicherung, biete aber keine nachhaltigen Lösungen, befand die Linken-Abgeordnete. Das sei lediglich ein klassischer Haushaltstrick, der am Ende den Versicherten teuer zu stehen komme. Richtig wäre es nach ihrer Auffassung, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. „Warum zahlen Menschen mit 10.000 Euro Einkommen nur auf die ersten 5.500 Euro Beiträge, während alle darunter für jeden Euro voll belastet werden“, fragte sie. Hier anzusetzen sei eine echte Verbesserung für die Mehrheit. Davon wolle aber die Union nichts wissen „und die SPD macht mit“. Union: Gesundheit der Menschen wird kein Sparposten Simone Borchardt (CDU/CSU) wandte sich gegen die Idee, immer mehr Geld in ein „krankes System“ zu stecken. „Das funktioniert nicht“, sagte sie. Dieses System brauche neue Strukturen und Reformen. Für die Koalition sei klar. „Die Gesundheit der Menschen in unserem Land bleibt und wird kein Sparposten werden.“ Wer langfristig handlungsfähig bleiben will, müsse heute solide, aber zukunftsgerecht investieren, forderte Borchardt. „Das werden wir tun – in eine gute Pflege, in eine gute Prävention, in eine verlässliche Arzneimittelversorgung aber auch in moderne Strukturen in Klinik, Praxis und Apotheken.“ Zuschuss an den Gesundheitsfonds Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro. Seit 2017 ist der Bundeszuschuss gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Geld werden versicherungsfremde Leistungen finanziert, also etwa die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft. Somit summieren sich die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 16,8 Milliarden Euro. Vorgesehen ist auch ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, welche es im vergangenen Jahr nicht gab. Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen mit 581,02 Millionen Euro zu Buche (2024: 79,61 Millionen Euro). Allein 500 Millionen Euro sind auch hier für ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der Sozialen Pflegeversicherung vorgesehen. Der Bund beteiligt sich außerdem mit 58 Millionen Euro (2024: 57 Millionen Euro) an der Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge. Für die Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern in der früheren DDR sind rund 3,3 Millionen Euro vorgesehen (2024: 2,8 Millionen). Die Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen werden von rund 9,4 (2024) auf rund 9,8 Millionen Euro aufgestockt. Prävention und Gesundheitsverbände Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind insgesamt noch 959,31 Millionen Euro vorgesehen nach 1,09 Milliarden Euro im Jahr 2024. Für die Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge stehen rund 336,1 Millionen Euro zur Verfügung (2024: 486,12 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur „Bekämpfung des neuen Coronavirus“ liegen bei 60 Millionen Euro (2024: 15 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 sollen auf 427,42 Millionen Euro steigen (2024: 346,23 Millionen Euro). Die Mittel für Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid werden mit 15 Millionen Euro mehr als verdoppelt (2024: sieben Millionen Euro). Gesundheitsdienst und Forschungsvorhaben Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ soll mit 53,22 Millionen Euro bedacht werden nach 163,82 Millionen Euro im letzten Jahr. Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung stehen dem Entwurf zufolge rund 26,4 Millionen Euro zur Verfügung (2024: rund 22,4 Millionen Euro). Für Forschungsvorhaben und -einrichtungen sind 173,36 Millionen Euro eingeplant (2024: 175,99 Millionen Euro). Für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches sind rund 43 Millionen Euro eingestellt (2024: rund 39 Millionen Euro). Neu im Haushalt 2025 veranschlagt sind Geldmittel als Anreiz für die Ansiedlung und den Erhalt von Wirkstoffherstellungsstätten in Deutschland in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro. Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden mit rund 16,5 Millionen Euro gefördert (2024: rund 32,8 Millionen Euro). Internationales Gesundheitswesen Das „internationale Gesundheitswesen“ ist mit 132,35 Millionen Euro (2024: 133,61 Millionen Euro) im Etat vertreten. Davon sind 59,33 Millionen Euro zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit vorgesehen – etwas weniger als 2024 (60,25 Millionen Euro). Die Beiträge an internationale Organisationen bleiben mit rund 36,3 Millionen Euro etwa auf dem Niveau des Vorjahres, darunter für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf knapp 17 Millionen Euro. Zur Finanzierung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin werden erneut 30 Millionen Euro veranschlagt. (hau/pk/11.07.2025)
  9. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juli 2025, den Etatentwurf 2025 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in erster Lesung beraten. Der Einzelplan 17 des um den Bereich Bildung ausgeweiteten Ministeriums unter Leitung von Bundesministerin Karin Prien (CDU) sieht Ausgaben in Höhe von 14,12 Milliarden Euro vor gegenüber 13,87 Milliarden Euro im Jahr 2024. Prien kann mit Einnahmen von 269,04 Millionen Euro rechnen (2024: 259,04 Millionen Euro). Der Einzelplan 17 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Prien: Signal an die Mitte in unserem Land Obgleich der Bundeshaushalt 2025 „ein Konsolidierungshaushalt ist“, verzeichne der Einzelplan 17 einen Aufwuchs, sagte die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), zu Beginn ihrer Rede. „In Zeiten des Sparens eröffnen wir finanzielle Spielräume für Familien, für Senioren, für Frauen und vor allem auch für die jungen Menschen in unserem Land“, sagte sie. Der Aufwuchs um 1,2 Milliarden Euro sei wichtiges Signal „an die Mitte in unserem Land“. Eine deutliche Steigerung gebe es beim Kinderzuschlag. „Wir konnten Kinderarmut zuletzt für 1,37 Millionen Kinder vermeiden und zugleich ein Zeichen der Wertschätzung für deren Eltern setzen, die hart arbeiten, aber nur ein geringes Einkommen erzielen können“, sagte die Ministerin. Die Bundesfreiwilligendienste, so Prien weiter, würden für 2025 „bedarfsgerecht ausfinanziert“. "Programm ,Demokratie leben!' wird evaluiert" Die Ministerin ging auch auf das Programm „Demokratie leben!“ ein, welches „viele Gemüter bewegt“, wie sie sagte. Das Programm sei für Wohlfahrtsverbände und Landesjugendringe von entscheidender Bedeutung. In Zukunft solle die Zielrichtung des Programms „noch stärker auf die Kommunen ausgerichtet sein“. Die Mittel sollen effizienter genutzt werden. Sie sollten stärker noch „in der Mitte der Gesellschaft ankommen“. Daher werde das Programm „Demokratie leben!“ evaluiert und umfassend überprüft, kündigte sie an. Dabei würden auch die Förderrichtlinien in den Blick genommen. Deutlich stärker als bisher sollen digitale und zielgruppenorientierte Formate genutzt werden. Prien ging auch auf den von ihr mitverantworteten Bereich der Bildung ein, der zwar noch im Etat des Einzelplans 30 sei, den sie aber dennoch nicht ausklammern wolle. „Meine feste Überzeugung ist: Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft nur stärken, wenn wir in Bildung mehr investieren – und das möglichst früh“, sagte die Ministerin. Dazu brauche es neben Investitionen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, betonte die ehemalige Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein. AfD: Mentalität der etablierten Selbstversorgung Mit dem Haushaltsentwurf bahne sich Prien „Wege in die Herzen der linken Seite dieses Hauses“, sagte Martin Reichardt (AfD). Habe die Union im Wahlkampf noch angekündigt, die Anzahl der Regierungsbeauftragten zu senken, „sehen sich die Merz-Gläubigen ein weiteres Mal getäuscht“. Unter „Verneblungsbegriffen“ wie Antiziganismus und der Queerfeindlichkeit würden dem deutschen Steuerzahler weitere Millionenbeträge aus der Tasche gezogen „und in eigene Klientelpolitik verwandelt“. Unter der Union werde der „Zirkus um die vermeintliche Benachteiligung de facto überall bevorzugter Minderheiten gnadenlos weiterpraktiziert“, sagte Reichardt. Die Mentalität der etablierten Selbstversorgung zeige sich auch darin, dass die Jugendorganisationen der etablierten Parteien für deren „sogenannte freie Jugendarbeit“ mit Bundesmitteln ausgestattet würden. Mittel, mit denen dann Gewalt gegen Konservative und rechte Oppositionelle gefördert werde. „Das ist eine Zumutung“, befand der AfD-Abgeordnete. SPD: Müssen Kinder- und Jugendhilfe stützen Aus ihren bisherigen Gesprächen mit der Ministerin, so Svenja Stadler (SPD), habe sie den Eindruck gewonnen, Prien habe ein Gespür dafür, „was wichtig ist“. So sei es richtig, dass den Kitas im Jahr 2025 und 2026 über die Länder im Rahmen der Umsatzsteueranteile pro Jahr zwei Milliarden Euro zukommen. Die Senkung beim Elterngeld, so die SPD-Abgeordnete, sei eine Folge der gesunkenen Geburtenrate. Dazu Stadler: „Falls da jemand eine Idee hat – ich freue mich über Tipps, wie wir dem abhelfen können.“ Den geborenen Kindern müssten aber Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen geboten werden. „Wir müssen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendhilfe stützen und unterstützen, damit sie Räume und Bereiche schaffen, in denen Kinder unabhängig von ihrer Herkunft gefördert werden“, betonte die SPD-Abgeordnete. Dankbar zeigte sie sich für die erreichte Planungssicherheit für die Freiwilligendienste. „Das trägt zur Beruhigung der Träger bei“, sagte Stadler. Grüne: Regierung setzt falsche Prioritäten Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) sah das anders. Sie zeigte sich enttäuscht, dass es trotz der mit Hilfe ihrer Fraktion reformierten Schuldenbremse und dem geschaffenen Sondervermögen keine verlässliche Finanzierung für die Freiwilligendienste, keine ausreichenden Mittel für den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt und auch keine langfristige Förderung von Minderheitenrechten gebe. „Und das, obwohl diese Bundesregierung mehr Spielraum hat als je zuvor.“ Deshalb, so die Grünenabgeordnete, müsse dringend nachgebessert werden. Der angesprochene Konsolidierungsdruck im Haushalt sei hausgemacht, so Schäfer. Die Regierung nutze die verfügbaren Mittel lieber für „Steuererleichterungen an der Spitze der Gesellschaft als für den Zusammenhalt und die demokratische Teilhabe“. Das sei aber eine falsche Prioritätensetzung, befand sie. Linke: Rückschritt für Kinder, Jugendliche und Familien „Dieser Haushaltsplan ist ein Rückschritt für Kinder, Jugendliche und Familien in unserem Land“, urteilte Tamara Mazzi (Die Linke). Während Milliarden für Panzer, Raketen und die Rüstungsindustrie bereitgestellt würden, „wird bei denen gekürzt, die keine Lobby haben“. Die aktuelle Familienpolitik der Bundesregierung sende ein fatales Signal an junge Familien, sagte Mazzi. Statt das Elterngeld zu stärken und das Mindestelterngeld auf 400 Euro anzuheben, kürze die Regierung die verfügbaren Mittel. Gerade Bürgergeldempfänger, die aufstocken müssten, bekämen am Ende nichts, weil das Elterngeld auf die Transferleistungen angerechnet werde. Das sei Zynismus, sagte die Linken-Abgeordnete und forderte die vollständige Anrechnungsfreiheit beim Elterngeld. Union: Setzen auf frühkindliche Bildung Anne König (CDU/CSU) bewertete die Zusammenführung des Bildungs- und Familienbereiches in ein gemeinsames Haus als richtigen Schritt. Schon in den ersten 50 Tagen habe die neue Regierung die Verlängerung des Investitionsprogramms für den Ausbau der Ganztagsbetreuung beschlossen. Mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ werde nun mit dem „Investitionshochlauf in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ begonnen. „Wir setzen zudem auf frühkindliche Bildung als Schlüssel zur Chancengerechtigkeit“, sagte König. Daher würden verpflichtende Sprachtests für alle Vierjährigen eingeführt. Bei Bedarf werde für gezielte Sprachförderung gesorgt. König kündigte eine konsequente Evaluierung des Programms „Demokratie leben!“ an. Demokratie wachse nicht in Programmbüros, sondern vor Ort in Vereinen, Initiativen und im Ehrenamt, sagte sie. „Dort liegt der soziale Kit unseres Landes.“ Elterngeld ist größter Einzelposten Für gesetzliche Leistungen für Familien sind im Etat 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2024: 8,03 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon 3,37 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro in diesem Jahr. Einsparungen bei der Kinder- und Jugendpolitik Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro). Kürzungen beim Bundesfreiwilligendienst 427,85 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 304,6 Millionen Euro auf den Titel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro auf 184,2 Millionen Euro im Jahr 2025. Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr. (hau/che/10.07.2025)
  10. Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juli 2025, über Einnahmen und Ausgaben des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im laufenden Jahr beraten. Das BMDS kann im laufenden Jahr mit ähnlich hohen Mitteln für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen wie im Vorjahr. Ein Einzelplan für das Haus von Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) liegt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 (21/500) allerdings noch nicht vor. Wildberger: Ernst machen mit dem Bürokratie-Rückbau Ein moderner Staat sei ein digitaler Staat, machte Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zu Beginn der Debatte deutlich. Damit der Wandel dahin gelinge, „müssen wir unseren Staat neu denken“, sagte er – effektiv, schlank und lösungsorientiert. Denn entscheidend sei, was bei den Bürgerinnen und Bürgern ankomme, skizzierte Wildberger seine Vision für ein modernes und digitales „Next Germany“. Es gelte voranzukommen bei den digitalen Infrastrukturen, bei Regulierungsfragen, Cybersicherheit, digitaler Souveränität und bei den digitalen Schnittstellen des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern, so der Minister. Wildberger kündigte an, noch in diesem Jahr konkrete Vorschläge für eine „Modernisierungsagenda der Bundesverwaltung“ vorlegen zu wollen. Die Bürgerinnen und Bürger warteten dringend darauf, dass ernst gemacht werde mit dem Bürokratie-Rückbau. Dafür arbeite sein Haus mit Hochdruck, Motivation und einer ordentlichen Portion Mut, sagte der Minister. Vieles nehme bereits Gestalt an, anderes fehle noch - dazu gehöre auch ein eigener Haushalt für sein Haus, sagte Wildberger. „Wir verhandeln gerade mit dem Bundeskanzleramt und fünf weiteren Ressorts über die Einzelheiten des Organisationserlasses. Erst danach können wir den Einzelplan 24 zusammenfügen“, erläuterte er. Ein „echter Möglichmacher“ für das Ressort sei das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Zustimmung erhielt er von Unionspolitiker Ralph Brinkhaus, der von einem Gründergeist im BMDS sprach. „Digitalisierung ohne Staatsmodernisierung ist nichts. Denn wenn wir einen schlecht funktionierenden Staat digitalisieren, haben wir einen digital schlecht funktionierenden Staat - und das hilft niemanden“, sagte Brinkhaus und legte den Fokus auf die Staatsmodernisierung. AfD: Wir brauchen einen Hauch von Elon Musk Starke Kritik kam vom AfD-Abgeordneten Ruben Rupp: Ein Ministerium ohne einen eigenen Einzelplan sei kein Ministerium. Wildberger habe „keinen Plan, keine Kompetenzen und kein Geld“, sagte Rupp und fragte den Minister: „Können Sie überhaupt zusagen, dass der Einzelplan noch dieses Jahr nachgereicht werden kann?“ Zwar seien gute Ansätze sichtbar und der Fokus liege nicht „auf Meinungszensur und linken Projekten“, sondern auf Wachstum und Digitalisierung. Allerdings fehle es Wildberger an Begeisterung: „Was wir bräuchten in Deutschland, wäre ein Hauch von Elon Musk als Digitalminister“, sagte Rupp. Mit einer Regierung ohne Willen und Fähigkeiten werde Deutschland den großen Wachstumsmarkt im digitalen Sektor verpassen. Zudem sei ein Wandel in der Energiepolitik hin zu „Kernenergie, Kohleverstromung und günstigem Gas aus Russland“ geboten, um den stark wachsenden Strombedarf zu decken. Ohne eine Antwort darauf, wie der Energiebedarf gedeckt werden könne, seien alle Planungen überflüssig. SPD äußert "großen Respekt vor der Herkulesaufgabe" des Ministers Für die SPD gab Haushaltspolitiker Martin Gerster zu, dass die Debatte über einen Einzelplan, der noch gar nicht vorliegt, auf den ersten Blick „etwas kurios“ wirke. Allerdings stimme die Behauptung, es gebe kein Geld, natürlich nicht. Er habe großen Respekt vor der Herkulesaufgabe des Ministers, der erst seit neun Wochen im Amt sei. Die Erwartungen seien riesig und es gebe viel zu tun, sagte Gerster mit Blick auf die Registermodernisierung, Nachrüstungen von IT-Lösungen sowie Fragen sicherer Identitäten und von Standards. Es müsse Schluss sein mit Insel- und Parallellösungen in der öffentlichen Verwaltung, plädierte er. Die Menschen erwarteten zurecht eine Verwaltung, die Anträge online entgegennehme, Informationen bei anderen Behörden einhole und proaktiv über Möglichkeiten aufkläre. Eine gute digitale Verwaltung könne das Vertrauen in den Staat stärken, sagte Gerster. Grüne: Europa muss digital auf eigenen Beinen stehen Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, der Haushalt 2025 müsse so aufgestellt sein, dass er die Freiheit der Vielen verteidige. „Europa muss bei der Digitalisierung auf eigenen Beinen stehen“, sagte Lang mit Blick auf die USA und die Marktmacht von Big Tech. Mit dem Sondervermögen habe Schwarz-Rot die besten Bedingungen, um in Zukunftstechnologien zu investieren und zu verhindern, dass Europa abgehängt werde. „Umso verwundernder“ sei es deshalb, wenn bei der Künstlichen Intelligenz gekürzt werde, mit der Begründung, der Bedarf sei geringer, kritisierte Lang. „Der Bedarf für Europas Unabhängigkeit war nie größer als heute. An Europas Souveränität darf nicht gespart werden“, sagte Lang. Scharf kritisierte sie, dass die Transparenzpflichten der Regierung und die Informationsrechte des Parlaments abgebaut würden. Dafür habe ihre Fraktion kein Verständnis. Ebenso dürfe es keinen Abbau bei sozialen und ökologischen Standards geben, mahnte Lang. Linke: Digitale Infrastruktur ist Daseinsvorsorge Auch von der Linksfraktion kam Kritik: Sascha Wagner sagte, ein funktionsfähiger Staat, der Dienstleister für seine Bürgerinnen und Bürger sei, sei elementar für die Demokratie und das Vertrauen in den Staat. Er habe jedoch Zweifel daran, was nun mit einem Digitalministerium anders laufe als in den vorherigen Legislaturperioden. „Wir hoffen, dass es Ihnen endlich ernst ist und Sie die über Jahrzehnte angestauten Aufgaben unbürokratisch anpacken und lösen“, sagte Wagner. Es sei „vollkommen inakzeptabel“, dass Deutschland in Sachen Digitalisierung und einer praxistauglichen Verwaltung einem Land wie Estland über 20 Jahre hinterherhinke. Digitale Infrastruktur sei keine Ware, sondern „ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge“, betonte er. Breitbandausbau und Digitalisierung Ein Großteil der Infrastruktur-Investitionen findet sich in der Titelgruppe 06 des Wirtschaftsplans für das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind dort 2,93 Milliarden Euro vorgesehen. Der Breitbandausbau bleibt damit der Ausgabenschwerpunkt. Für die Unterstützung des Mobilfunkausbaus sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens 366,8 Millionen Euro veranschlagt. Im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung, einer der neuen Zuständigkeiten des Hauses, stehen dort für das europäische Identitätsökosystem rund 131 Millionen Euro zur Verfügung, für das Bürgerkonto beziehungsweise die Infrastruktur sind 243 Millionen Euro veranschlagt. Dazu kommen 263 Millionen Euro für die Modernisierung der Registerlandschaft sowie 45 Millionen Euro für Transformation und IT-Dienstleistungen. Digitale Infrastruktur und Datenpolitik Im bisher für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel 1204 („Digitale Infrastruktur“) des Bundesverkehrsministeriums (vormals: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) stehen laut Regierungsentwurf (Einzelplan 12) noch 213 Millionen Euro (2024 Soll: 2,31 Milliarden Euro) für den Ausbau digitaler Infrastrukturen zur Verfügung. Für dieses Jahr sind im Einzelplan 12 Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 915,27 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen sind in dem Kapitel keine vorgesehen. Für Aktivitäten im Bereich der nationalen und internationalen Datenpolitik stehen Digitalminister Wildberger voraussichtlich 5,66 Millionen Euro (Soll 2024: 7,44 Millionen Euro) zur Verfügung. Für Leistungen an die Bundesnetzagentur zur Durchführung von TK-Aufträgen sind 14,8 Millionen Euro vorgesehen. Für das Gigabitbüro des Bundes sind 3,6 Millionen Euro veranschlagt. Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse sinken überwiegend; für die Umsetzung der 5x5G-Strategie stehen 2025 nur noch 5,95 Millionen Euro statt vorher 35,87 Millionen Euro zur Verfügung. Für Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft stehen 18,6 Millionen Euro (Soll 2024: 21,4 Millionen Euro) bereit. Auch für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregestützter Netztechnologien stehen statt 71,62 Millionen Euro im Vorjahr nun nur noch 4,2 Millionen Euro an Zuschüssen bereit. Für die Förderung eines verkehrsübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens sinken die Zuschüsse von rund 84,56 Millionen Euro auf nun 45,47 Millionen Euro. In der Titelgruppe 01 „Digitale Innovationen“ sind Ausgaben in Höhe von rund 91,35 Millionen Euro ausgewiesen (Soll 2024: 113,25 Millionen Euro). Kürzungen betreffen hier unter anderem den Bereich „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“: Während 2024 noch 60,64 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2025 knapp elf Millionen Euro weniger sein. Ebenfalls gekürzt wird bei Zuschüssen für innovative Forschung im Rahmen der digitalen Infrastruktur wie der Forschungsinitiative „mFUND“: Hier sollen 2025 36,39 Millionen Euro statt 42,1 Millionen Euro wie 2024 zur Verfügung stehen. Das betrifft auch Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannter Luftfahrt wie Drohnen und Lufttaxis für die die Zuschüsse mit 3,7 Millionen Euro im Vergleich zu 7,5 Millionen Euro im Soll 2024 etwas niedriger ausfallen. (lbr/10.07.2025)