Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Minister Dobrindt und Ministerin Alabali Radovan stellen sich den Fragen
Die erste Sitzungswoche des neuen Jahres beginnt am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (vom/29.12.2025) -
Fragestunde am 14. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (vom/29.12.2025) -
Frank Schwabe setzt sich für Maksym Butkevych aus der Ukraine ein
Sie kommen aus Belarus, der Türkei, Kolumbien und Vietnam: Der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (SPD) setzt sich für politisch verfolgte Parlamentarier und Menschenrechtsverteidiger weltweit ein. So unterstützt er im Rahmen des Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages – „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) – den kürzlich freigelassenen ukrainischen Journalisten – und Träger des diesjährigen Václav-Havel-Menschenrechtspreises – Maksym Butkevych, der zuletzt mehr als zwei Jahre in russischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Butkevych, einer der bekanntesten Aktivisten der Ukraine, setzte sich mit einer Nichtregierungsorganisation und dann als regionaler Sprecher des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen seit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2014 für ukrainische Binnenvertriebene von der Krim und aus dem Donbass ein sowie für die Freilassung ukrainischer politischer Gefangener aus russischen Gefängnissen ein. Friedensaktivist im Krieg Butkevych ist nach eigener Darstellung überzeugter Pazifist. Dennoch meldete er sich nach dem erneuten Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 freiwillig bei der ukrainischen Armee, wo er Kommandeur einer kleinen Einheit wurde. Es habe für ihn – trotz seiner grundsätzlichen Ablehnung des Krieges – keine andere Wahl gegeben, als sein Land mit Waffengewalt zu verteidigen, sagt der Ukrainer in seinem Buch „Am richtigen Platz: ein ukrainischer Friedensaktivist im Krieg“. „Seit ich denken kann, bin ich Antimilitarist, und daran wird sich auch nichts ändern. Zurzeit fühle ich mich aber am richtigen Platz.“ In einem Interview mit Amnesty International sagt Butkevych: Als die russische Vollinvasion in der Ukraine begann, kannte ich die Menschenrechtssituation in Russland und wusste, dass es in der Ukraine keinen Menschenrechtsaktivismus mehr geben würde, sollte sich die russische Armee durchsetzen. Gefangennahme, Verurteilung, Haft Als Soldat half Butkevych zunächst, die ukrainische Hauptstadt Kyjiw zu verteidigen, dann wurde seine Einheit in die Ostukraine geschickt. Dort gerieten die Männer Ende Juni 2022 in russische Kriegsgefangenschaft. Ein russisches Gericht verurteilte den Ukrainer im März 2023 zu 13 Jahren Gefängnis. Begründung: Kriegsverbrechen und Verstoß gegen die Genfer Konvention. Menschenrechtsorganisationen berichteten. Über das Strafverfahren gegen Butkevych schreibt Amnesty International: „In den Berichten über das Strafverfahren findet sich nichts, was ihn plausibel mit dem angeblichen Verbrechen in Verbindung bringen würde, abgesehen von seiner auf Video aufgezeichneten Aussage, in der er sich selbst belastet, die aber alle Merkmale eines unter Folter oder anderen Formen von Zwang erzwungenen Geständnisses aufweist.“ Butkevych wurde in eine Strafkolonie in der russisch besetzten Region Luhansk gebracht. Bei Amnesty heisst es weiter: „Alle bekannten Einzelheiten seiner Gefangenschaft und seines Prozesses deuten durchweg auf zahlreiche Verletzungen seiner Menschenrechte hin, einschließlich seines Rechts auf ein faires Verfahren, sowie auf Verletzungen seiner Rechte als Kriegsgefangener nach dem humanitären Völkerrecht.“ Ukrainer in Berlin bitten Schwabe um Unterstützung Zusammen mit der ukrainischen Community in Berlin sei recht bald der Gedanke entstanden, dass Maksym Butkevych Unterstützung braucht, erzählt Frank Schwabe. Mitglieder der ukrainischen Zivilgesellschaft seien 2022 auf ihn zugekommen, um ihn als Bundestagsabgeordneten, Menschenrechts- und Europapolitiker auf den Fall aufmerksam zu machen. Im Dezember 2022 habe er die Patenschaft übernommen. Er habe Kontakt zu den Eltern des Inhaftierten aufgenommen und sich mit diesen während der über zweijährigen Haftzeit per Videotelefonie ausgetauscht, um herauszufinden, wie es ihrem Sohn gehe. Keiner, auch nicht seine Angehörigen, durfte den Aktivisten und Kämpfer allerdings während der Gefangenschaft sprechen, geschweige denn ihn besuchen. Später berichtete Butkevych dem Europäischen Parlament über die unmenschlichen Haftbedingungen in der russischen Kriegsgefangenschaft. Den Gefangenen in der Strafkolonie sei deutlich gemacht worden, dass außer dem Personal niemand Zugang zu ihnen haben werde und sie den Wärtern völlig ausgeliefert seien. „Alle Hebel in Bewegung gesetzt“ Er habe „alle Hebel in Bewegung gesetzt“ um den Ukrainer im Rahmen eines Gefangenenaustausches freizubekommen, erzählt Schwabe. „Dazu musste er auf einer Liste eingetragen werden, die dann Gegenstand von Verhandlungen zwischen beiden Ländern war.“ Es habe aufseiten der Unterstützer große Sorge bestanden, dass Russland Butkevych nicht als regulären Kriegsgefangenen behandelt und er auch in der Ukraine nicht als Soldat behandelt und damit keinen Platz in dem Austausch finden würde. Seine russischen Kontakte habe er nicht genutzt, um der russischen Seite keinerlei Legitimation zu geben, sondern sich an den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments gewandt, der sich um ukrainische Armeeangehörige in russischer Kriegsgefangenschaft kümmert. Am 18. Oktober 2024 gelangte Butkevych dann im Zuge eines Austauschs von fast 200 Kriegsgefangenen nach über zwei Jahren in die freie Ukraine zurück. Nach einer gesundheitlichen Rehabilitation konnte er sich wieder seiner Arbeit widmen und kümmert sich dabei vor allem um den Schutz der Rechte illegal inhaftierter Zivilisten und Kriegsgefangener. Er ist Mitglied des Expertenrates des „Zentrums für bürgerliche Freiheiten“ und gehört dem Exekutivrat der Autorenorganisation PEN Ukraine an. Schwabe: Ich möchte, dass er weiter laut bleibt Schwabe unterstreicht, dass er die Patenschaft fortsetzen werde, obwohl mit der Freilassung ein wichtiges Ziel erreicht sei. Menschenrechtsverteidiger seien nach einer Freilassung oft weiterhin stark gefährdet. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz befasst sich Schwabe auch mit dem Phänomen der „transnationalen Repression“. Dabei verfolgen Regierungen eigene Staatsangehörige, die ihnen politisch nicht passen, jenseits des eigenen Territoriums, beschatten sie oder versuchen gar, sie umzubringen. Es gehöre zur russischen Kriegsführung, auch „Menschen in anderen Ländern zu exekutieren“, gibt Schwabe im Blick auf Butkevych zu bedenken. „Russland würde ihn sicher gerne kriegen. Er ist der russischen Führung vermutlich ein besonderer Dorn im Auge.“ Der ukrainische Aktivist reise wieder und erzähle der Welt über das Schicksal der Ukraine und seine Behandlung in russischer Gefangenschaft. Der 48-Jährige sei mittlerweile ausgemustert und habe keine Verpflichtungen mehr in den ukrainischen Streitkräften. „Butkevych ist weiter gefährdet“, sagte Schwabe. „Daher kümmere ich mich, und wir behalten ihn formal weiter im Programm“, das betroffenen Personen einen „unvergleichlichen Schutz“ biete, etwa wenn sie in Drittländern in Schwierigkeiten gerieten. Ziel sei jetzt „ein dauerhafter Schutz“, so der Bundestagsabgeordnete. „Ich möchte ja nicht, dass er verstummt und sich versteckt, sondern, dass er weiter laut bleibt.“ Butkevych solle sich weiterhin ohne Androhung von Gewalt für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einsetzen können. „Nie ein Blatt vor den Mund genommen“ Bereits kurz nach dessen Freilassung habe er Butkevych in Berlin persönlich kennengelernt. Der Ukrainer habe sich trotz der erlebten Gewalt eine Warmherzigkeit und ein vorurteilsfreies Denken bewahrt. Dass Behörden ihm seine Grenzen aufzeigen und ihn hart anfassen, sei für Butkevych nicht neu gewesen, befand er sich doch früher schon einmal in russischer Haft, und auch in der Ukraine gefielen seine Aktivitäten nicht jedem. Als Menschenrechtsaktivist habe er nie ein Blatt vor den Mund genommen, sondern Dinge angeprangert, von denen er glaubte, dass sie falsch liefen, und sei dabei auch vor Kritik an staatlichen Autoritäten nicht zurückgeschreckt. „Er möchte diesen Weg weiter gehen und ich möchte ihm dabei helfen“, erklärt Schwabe. Nach seinen Gewalterfahrungen, in Anbetracht der andauernden Bedrohung und in Würdigung seines Einsatzes für die Menschenrechte sei Butkevych weiter klar ein Fall für das PsP-Programm. Eine gerechtfertigte Würdigung des Aktivisten stellt laut Schwabe auch die Verleihung des Václav-Havel-Preises, eines der wichtigsten Menschenrechtspreise, an Maxim Butkevych dar, den dieser im September beim Europarat in Straßburg erhielt. „Frei von Rachegelüsten“ Als er Butkevych am 29. September 2025 in Straßburg wiedergesehen habe, sei er zu der Überzeugung gelangt, dass dieser die Grenzerfahrungen des Krieges und der Gefangenschaft psychisch ganz gut habe wegstecken können, sagt Schwabe. „Niemanden, der so etwas erlebt – Kampfhandlungen, Verletzungen, der Anblick von Toten –, lässt das kalt.“ Butkevych werde diese Bilder, zumal als nicht erfahrener Soldat, im Kopf behalten und weiter verarbeiten. Dabei helfe ihm seine charakterstarke Persönlichkeit. So habe der Ukrainer als Anführer seiner Einheit bereits ein sehr verantwortungsvolles Handeln an den Tag gelegt, als er die ihm unterstellten Männer in die Kriegsgefangenschaft geführt habe, um deren Leben zu retten. Öffentlich wolle er nun seine Erfahrungen weitergeben, verbunden mit der Botschaft, die Ukraine weiterhin militärisch, humanitär und wirtschaftlich zu unterstützen – „ohne dabei Hass gegenüber Russland zu predigen“. Butkevych sei ein Mensch, der auf Versöhnung und Ausgleich setze und die Dinge frei von Rachegelüsten analysiere. Schwabe: Selbstverständlichkeit, sich zu kümmern Für Frank Schwabe gehört es zum Selbstverständnis als Bundestagsabgeordneter, sich über die Parlamentsarbeit hinaus um einzelne Menschen zu kümmern, „wo einem das Mandat zusätzliche Wirkungsmöglichkeiten eröffnet. Einem bestimmten Menschen im Rahmen einer Patenschaft zu helfen, das ist in jedem Einzelfall etwas ganz Besonderes“. „Wir können leider nicht alle retten. Aber vielleicht einzelne. Das hilft einigen und macht allen Mut und Hoffnung.“ Eine Patenschaft sei ein Stück Menschenrechtspolitik, Außenpolitik, stifte Stabilität und Zuversicht. Und sie mache die Politik besser. Indem man sich auf die konkreten Lebensumstände eines Einzelnen einlasse, entwickele man ein vertieftes Verständnis für den politischen Kontext eines Landes, einer Region. Als langjähriges Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion prägt der Abgeordnete mit dem Wahlkreismandat Recklinghausen I das PsP-Programm des Bundestages seit mehr als zehn Jahren mit. Wenn es darum geht, eine Patenschaft einzugehen und aufrechtzuerhalten, ist Schwabe wohl derjenige Abgeordnete mit der meisten Erfahrung. Er wisse um die Machenschaften von Autokraten und die politische Lage in den betroffenen Ländern, kenne die Täter- wie die Opferperspektive, könne einschätzen, wann eine öffentliche Intervention hilfreich ist oder man besser auf stille Diplomatie setzt, und wo man Unterstützung bekommt. „Eine Patenschaft macht immer Sinn“ „Menschenrechtsverteidiger unter den Schirm des Patenschafts-Programms des Bundestages zu nehmen macht immer Sinn“, sagt Frank Schwabe. Allein der mittlerweile etablierte Name des Programms und die Tatsache, dass dahinter Abgeordnete des Deutschen Bundestages stehen, entfalteten bereits eine Schutzwirkung. „Dann überlegen Verfolger es sich lieber noch einmal, ob sie ihre Untaten wirklich umsetzen.“ „Man versucht als Pate, die ganze Klaviatur an Hilfen zu bespielen.“ Welchen Anteil das an der Verbesserung der Lage eines Verfolgten oder Gequälten habe, etwa an Hafterleichterungen oder gar einer Freilassung, lasse sich nicht exakt messen. Er habe jedoch den Eindruck, „es hatte schon sehr stark mit dem PsP-Programm zu tun“, dass Butkevych Teil des Gefangenenaustausches wurde. So fügt sich der Fall von Maksym Butkevych für Frank Schwabe in eine Reihe von Freilassungen und mithin erfolgreichen Patenschaften. Es gelte aber, sich nicht auf solchen Erfolgen auszuruhen, sondern bei der Verteidigung der Menschenrechte wachsam, aktiv und hartnäckig zu bleiben. (ll/22.12.2025) -
150. Geburtstag von Konrad Adenauer
Am 5. Januar 1876 wird Konrad Adenauer in Köln geboren. Als er im Alter von 73 Jahren am 15. September 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt wird, liegt bereits ein bewegtes Leben hinter ihm. Aufgewachsen in den Gründerjahren des Kaiserreichs, erlebt er dessen Untergang, das Scheitern der Weimarer Republik, die Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus und den demokratischen Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg. In seinem ersten Politikerleben ist er Kölner Oberbürgermeister (1917 bis 1933) und Präsident des preußischen Staatsrates (1921 bis 1933). Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wird er seiner Ämter enthoben und zeitweise inhaftiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehört Konrad Adenauer zu den Politikern, die ihre Erfahrungen aus der Weimarer Republik in den institutionellen Neubeginn einbringen. Adenauer ist CDU-Gründungsmitglied und von 1950 bis 1966 auch ihr Parteivorsitzender. Präsident des Parlamentarischen Rates Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen, Konrad Adenauer wird zum Präsidenten des verfassunggebenden Gremiums wird gewählt. In seiner Erklärung nach der Wahl macht Adenauer deutlich, welches Selbstverständnis er mit dem Parlamentarischen Rat verbindet. Zwar sei dieser durch einen Akt der Militärgouverneure der drei Westzonen ins Leben gerufen worden, nachdem er sich aber nunmehr konstituiert habe, sei er im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben völlig frei und völlig selbstständig. Es sei, so Adenauer, die „vornehmste Pflicht des Rates, aber auch des Präsidenten und seiner Stellvertreter“, diese völlige Freiheit und Unabhängigkeit ständig zu wahren und sicherzustellen. Verkündung des Grundgesetzes Nach neun Monaten intensiver Arbeit verabschiedet der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz. In der feierlichen Schlusssitzung am 23. Mai 1949 betont Adenauer als Ratspräsident die demokratische Legitimation des neuen Staates: „Trotz aller Beschränkungen, unter denen wir gearbeitet haben, beruht dieses Grundgesetz auf freiem Willen, auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes.“ Mit der Verkündung des Grundgesetzes beginne, so Adenauer weiter, „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes“. „Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (...) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“ Wahl zum Bundeskanzler Nach der Bundestagswahl vom 14. August 1949 konstituiert sich am 7. September 1949 der erste Deutsche Bundestag. Adenauer gehört ihm als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Bonn an. Am 15. September 1949 wird er im Alter von 73 Jahren zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Ein Amt, das der studierte Jurist nach der Wiederwahl 1953, 1957 und 1961 14 Jahre lang, von 1949 bis 1963, ausüben wird – vier Jahre davon, von 1951 bis 1955, auch als Bundesminister des Auswärtigen. In seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949 knüpft Adenauer an die Arbeit des Parlamentarischen Rates an. Er betont den demokratischen Fortschritt und die Bedeutung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit: „Wir haben vor allem aber wieder den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Niemand kann bei uns (…) durch Geheime Staatspolizei oder ähnliche Einrichtungen der Freiheit und des Lebens beraubt werden.“ Zugleich unterstreicht er die Rolle des Parlaments als Ort demokratischer Auseinandersetzung: „Ich bin der Auffassung, dass die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, dass sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat.“ Aussöhnung und europäische Verantwortung Einen besonderen Schwerpunkt legt Adenauer auf die Außenpolitik, insbesondere die Westintegration Deutschlands und die Aussöhnung mit Frankreich. „Es besteht für uns kein Zweifel, dass wir nach unserer Herkunft und nach unserer Gesinnung zur westeuropäischen Welt gehören.“ Vor allem betont er die Notwendigkeit, den deutsch-französischen Konflikt endgültig zu beenden: „Der deutsch-französische Gegensatz, der Hunderte von Jahren die europäische Politik beherrscht und zu so manchen Kriegen, zu Zerstörungen und Blutvergießen Anlass gegeben hat, muss endgültig aus der Welt geschafft werden.“ Diese Aussöhnung mit Frankreich ist für Adenauer der Schlüssel zur Stabilität Europas und zur Rückkehr Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft. Anlässlich der ersten Lesung des Vertrages vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der 73. Sitzung des Bundestages am 25. April 1963 bekräftigt Adenauer: „Ohne eine dauernde Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich kann Europa nicht geschaffen werden.“ Auch die Verständigung mit Israel begreift Adenauer als moralische Verpflichtung des neuen deutschen Staates. Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 bekennt sich die Bundesrepublik zur Verantwortung für die von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Verbrechen. 14 Jahre Kanzlerschaft und Rücktritt 1963 In 14 Jahren Kanzlerschaft stellt er die wesentlichen Weichen für die Geschichte der Deutschen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Als er 1963 mit der berühmten Bemerkung „Ich gehe nicht leichten Herzens“ zurücktritt, sind die politischen Ziele aus seiner Regierungserklärung vom 20. September 1949 – Wiederaufbau und Westintegration, auch die Versöhnung mit Frankreich – im Wesentlichen erreicht. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag ist unterzeichnet. Deutschland ist als Mitglied des Nordatlantikpakts und als Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft fester Bestandteil der westlichen Welt. Mit dem Luxemburger Abkommen ist eine erste Annäherung an Israel gelungen. Die demokratischen Strukturen sind gefestigt und Deutschland genießt als erfolgreiche Volkswirtschaft wieder Ansehen in der Welt. Alterspräsident Auch nach seinem Rücktritt vom Kanzleramt im Jahr 1963 bleibt Adenauer Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 20. Oktober 1965 eröffnet er als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des fünften Bundestages. Adenauer hält die bisher kürzeste Rede aller Alterspräsidenten, die im Kern aus drei Sätzen besteht: „Sie wissen, dass nach Artikel 38 des Grundgesetzes jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes ist. Wir werden aller menschlichen Voraussicht nach während der nächsten vier Jahre schweren Zeiten entgegengehen. Ich hoffe und bin davon überzeugt, dass sich dann alle Mitglieder dieses Hauses dieser Gemeinsamkeit ihrer Verpflichtungen bewusst sind.“ Parlamentarisches Vermächtnis Konrad Adenauer stirbt am 19. April 1967 im Alter von 91 Jahren. Von 1949 bis zu seinem Tod gehört er dem Deutschen Bundestag in allen fünf Wahlperioden als direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Bonn an. Auch seine letzten politischen Jahre bleiben durch sein besonderes außenpolitisches Engagement geprägt. In persönlichen Kontakten und Beziehungen setzt sich Adenauer weiterhin für gute deutsch-französische Beziehungen ein. Im Mai 1966 reist er zum ersten Mal nach Israel, um ein Zeichen für die weitere Verbesserung der deutsch-israelischen Beziehungen zu setzen. Bei seiner letzten Auslandsreise im Februar 1967 nach Spanien ruft er dazu auf, im Ringen um die europäische Einigung nicht nachzulassen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates (1948/49), als erster Bundeskanzler (1949 bis 1963) der Bundesrepublik Deutschland und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bis zu seinem Tod am 19. April 1967 prägt er über fast zwei Jahrzehnte hinweg das parlamentarische Selbstverständnis des neuen Staates. Adenauer zählt bis heute zu den deutschen Politikern, die sich international hohes Ansehen erwarben. Insgesamt 54 offizielle deutsche und ausländische Orden und Ehrenzeichen, die ihm zu Lebzeiten verliehen wurden, zeugen davon. (klz/29.12.2025) -
Turbulente Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitzige Debatten
2025 war ein Jahr, das es in sich hatte. Friedrich Merz kämpfte sich im zweiten Wahlgang ins Kanzleramt, Julia Klöckner wurde zur Bundestagspräsidentin gewählt und Gesetze zu Wehrdienst, Rente und Haushalt brachten Koalition wie Opposition ins Schwitzen. Rückblick auf ein Jahr voller turbulenter Wahlgänge, Koalitionsstreit und hitziger Debatten. Kanzlerwahl im zweiten Anlauf Neues Jahr, neues Glück? Einige Abgeordnete mochten das gehofft haben, als mit dem Scheitern der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz im Dezember 2024 feststand: Es wird Neuwahlen geben. Doch diese Hoffnung zerplatzte schnell, als die Kanzlerwahl von Friedrich Merz am 6. Mai zu scheitern drohte. Im ersten Wahlgang stimmten 307 Abgeordnete gegen den CDU-Kandidaten, womit die erforderliche Anzahl von 316 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde. Ein Novum in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Nachdem das Präsidium die laufende Sitzung unterbrochen und sich die Fraktionen zu Gesprächen zurückgezogen hatten, folgte kurze Zeit später ein erneuter Wahlgang. Diesmal erhielt Merz 325 der 618 abgegebenen Stimmen und wurde damit zum neuen Bundeskanzler gewählt. In seiner ersten Regierungserklärung am 14. Mai verlor Merz jedoch kein Wort über das Wahl-Debakel. Stattdessen erklärte er, dass Deutschland in vielerlei Hinsicht einen Politikwechsel benötige. Die Bundesrepublik stehe international wie national vor enormen Herausforderungen; diese werde Deutschland jedoch „aus eigener Kraft heraus bestehen und daraus etwas Gutes machen“ können. Neue Spitze des Bundestages Doch mit der Bundestagswahl wechselte nicht nur die Spitze der Regierung, auch der Bundestag erhielt eine neue Präsidentin. Mit einer deutlichen Mehrheit der Stimmen wurde die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner am 25. März 2025 ins zweithöchste Amt im Staat gewählt und löste damit Bärbel Bas (SPD) an der Spitze des Bundestages ab. Mit ihr zogen vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten ein: Andrea Lindholz (CDU/CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke). Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Kandidat für den Vizeposten, Gerold Otten, erhielt in drei Wahlgängen nicht die nötige Mehrheit. In ihrer ersten Bundestagsrede forderte Klöckner einen „Optimismusruck“ für Deutschland, ein „zivilisiertes Miteinander“ und einen „respektvollen Ton“ im Parlament. „Wir müssen in unserem Land die Stimmung wieder verbessern, nicht uns permanent selbst schlecht reden. Wir brauchen Optimismus und Zuversicht.“ Auch vom Alterspräsidenten Dr. Gregor Gysi (Die Linke), der die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 eröffnete, kamen mahnende Worte. Als dienstältester Parlamentarier im neuen Bundestag forderte Gysi Respekt, Ehrlichkeit und eine weniger gehobene Sprache der Abgeordneten: „Wenn wir mehr Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung erreichen wollen, sollten wir in unserer Sprache das Maß wahren und Menschen mit anderer Auffassung nicht immer das Übelste unterstellen.“ Alter Bundestag, neuer Bundestag Bevor die neuen Abgeordneten des 21. Bundestages jedoch ihre Plätze im Plenarsaal einnehmen konnten, kamen am 13. und 18. März noch einmal die Parlamentarier des 20. Bundestages zusammen, um über eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz zu beraten. Das Vorhaben stieß jedoch bereits im Vorfeld auf großen Widerstand. So versuchten mehrere Abgeordnete, unter anderem von den Fraktionen Die Linken und der AfD, mit Eilanträgen und Organklagen die Sondersitzungen zu verhindern. Dabei ging es sowohl um das Verfahren als auch um inhaltliche Differenzen. Das Vorhaben blieb jedoch ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht lehnte die Anträge als unbegründet ab. So kam es, dass der alte Bundestag über ein milliardenschweres Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur debattierte, das die neue schwarz-rote Regierungskoalition unter Kanzler Merz benötigte. Denn: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie ein gewisser Verschuldungsspielraum im Haushalt der Länder war das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit konnte jedoch nur mit dem Kräfteverhältnis des alten Bundestages erreicht werden. Das Unterfangen erwies sich schlussendlich trotz des Gegenwindes aufseiten der Opposition als erfolgreich: 512 Abgeordnete stimmten für die Reform der Schuldenbremse. Großbaustellen: Wehrpflicht und Rente Mit dem milliardenschweren Sondervermögen stehen der Regierung zwar von nun an die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern, die Personalproblematik ist damit jedoch noch nicht gelöst. Die Frage nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht beschäftigte die Parlamentarier daher auch in diesem Jahr. Im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen, Anhörungen und Beratungen stand der Aspekt der Freiwilligkeit — und die Bemühungen zahlten sich aus. Den Abgeordneten gelang es, eine gesetzliche Grundlage für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ zu schaffen. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853), das am 5. Dezember im Bundestag verabschiedet wurde, bleibt der Dienst zwar weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollte der Aufwuchskorridor jedoch nicht eingehalten werden können, kann es zukünftig zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen, die in einem gesonderten Gesetz beschlossen werden müsste. Verteidigungsminister Boris Pistorius warb im Vorfeld der Abstimmung für das Gesetz und forderte, die Realität der Sicherheitslage anzuerkennen. Denn: Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Religionsfreiheit und der Staat „schützen sich nicht von alleine“. Neben der Wehrpflichtfrage haben sich die Parlamentarier in diesem Jahr noch einer weiteren Großbaustelle gewidmet: der Rente. Nach langem Streit hat der Bundestag dem Rentenpaket (21/1929) zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ zugestimmt. Ganz unumstritten war das Gesetz unter den Abgeordneten jedoch nicht. Ausgerechnet die Junge Gruppe der Unionsfraktion hatte sich im Vorfeld mit Blick auf die Kosten kritisch geäußert. Dass das Rentenpaket am 5. Dezember mit 318 Ja-Stimmen bei 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen schlussendlich angenommen wurde, mag somit für den ein oder anderen überraschend gewesen sein. Gescheiterte Richterwahl Für viele ebenso überraschend war wohl die gescheiterte Richterwahl in der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Nach tagelangen Diskussionen sollte es am 11. Juli endlich soweit sein: Der Bundestag wollte über die Neubesetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht abstimmen. Eigentlich eine Routineaufgabe, doch dieses Mal gab es Krach zwischen den Koalitionären SPD, CDU und CSU. Bei der SPD-Kandidatin blockierte die Union das Verfahren und drang darauf, die Wahl von Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen. Auch die übrigen Wahlgänge bargen erhebliches Konfliktpotenzial: Der Kandidat von CDU und CSU hätte seine Wahl möglicherweise nur mit Unterstützung der AfD sichern können. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung wurden die drei geplanten Richterwahlen auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt. Im September kam es dann zu einem zweiten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Die Kandidaten Dr. Günter Spinner, Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sigrid Emmenegger wurden ins Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewählt, nachdem die umstrittene Juristin Brosius-Gersdorf im Zuge des Koalitionsstreits ihre Kandidatur zurückgezogen hatten. Feierliche Anlässe Neben Koalitionsstreit, geplatzten Wahlen und umstrittenen Gesetzespaketen gab es auch 2025 wieder feierliche Anlässe – wenn auch nicht immer fröhliche. Am 29. Januar gedachte der Bundestag in seiner jährlichen Gedenkstunde der Opfer des Holocausts, deren Gedenktag am 27. Januar begangen wird. Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hielt auch der Holocaust-Überlebende Roman Schwarzman eine Rede, in der er an die Abgeordneten appellierte, die Ukraine weiterhin in ihrem Abwehrkampf zu unterstützen. In einer weiteren Gedenkstunde erinnerte der Bundestag am 8. Mai an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Einen fröhlichen Anlass zum Feiern gab es am 15. Juni. Zum ersten Mal wurde in Deutschland der Nationale Veteranentag gefeiert – ganz im Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Mehr Geld, mehr Schulden Wie schon im vergangenen Jahr drehte sich auch 2025 wieder alles ums Geld – doch diesmal fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Innerhalb weniger Wochen hat der Bundestag den Haushalt für 2025 und 2026 verabschiedet. Für das kommende Jahr sind Ausgaben von fast 525 Milliarden Euro vorgesehen, begleitet von neuen Schulden in Höhe von rund 180 Milliarden Euro. Damit erreicht die Neuverschuldung den zweithöchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik – nur während der Coronapandemie wurden noch höhere Kredite aufgenommen. Ein Umstand, der im kommenden Jahr noch für reichlich politische Debatten sorgen dürfte. (mtt/29.12.2025) -
Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Den dazu angekündigten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ berät der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026. Nach 30-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss federführend sein. Debattiert wird auch über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Auch bei diesem Antrag soll nach der Überweisung an die Ausschüsse der Verkehrsausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung soll zu einer allgemeinen Regelung ausgebaut werden, heißt es im Entwurf. Ferner seien die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ zu schaffen. Der Kartenführerschein sei hierbei Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. „Der digitale Führerschein entbindet jedoch den Inhaber von der Pflicht, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen“, heißt es. Für den digitalen Führerschein soll künftig auch das Lichtbild und die Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers beziehungsweise -inhabers im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden. Ziel der Regelung ist es außerdem, die Effektivität von Parkraumkontrollen durch Einsatz digitaler Mittel zu steigern. Dazu soll eine „fokussierte Rechtsgrundlage“ für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden, „um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“. Verhinderung des sogenannten Punktehandels Zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels soll zudem ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden. Dieser soll bereits das gewerbsmäßige Angebot einer Täuschung der Behörden über die „Beteiligung an einem nach dem Fahreignungsbewertungssystem mit Punkten bewerteten Verkehrsverstoß“ sanktionieren und somit der Ablenkung von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße entgegenwirken. Mit dem Gesetzentwurf sollen des Weiteren die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion angepasst werden, um eine konsistentere Verwendung der Begrifflichkeiten, auch in Abgrenzung zum autonomen Fahren, zu erreichen. (hau/22.12.2025) -
Anträge zur Landwirtschaftspolitik und zum Bodenschutzrecht
Zwei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge stehen am Mittwoch, 14. Januar 2026, zur gemeinsamen Beratung durch das Parlament auf der Tagesordnung. 30 Minuten sind für die Debatte des Antrags „Landwirtschaft und Ernährung zukunftsfähig gestalten“ sowie des Antrags mit dem Titel „Weltbodentag – Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz“ eingeplant. Ob die Vorlagen im Anschluss sofort abgestimmt oder an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden ist derzeit noch unklar. (hau/22.12.2025) -
Stärkung von Schwangeren und Müttern bei Existenzgründung
„Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Den Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den der Bundestag am Mittwoch, 14. Januar 2026, berät. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung des noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geplant. (hau/22.12.2025) -
Bürgergeldsystem soll zu neuer Grundsicherung umgestaltet werden
Die Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Zudem sollen Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Der dazu angekündigte Entwurf eines 13. Gesetzes „zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Grundsicherungsgeld) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben“ (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) stehen am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundetages. Nach einstündiger Debatte sollen die Gesetzentwürfe dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden – ebenso wie der von der Fraktion Die Linke angekündigte Antrag mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen laut Bundesregierung „gerechter und treffsicherer“ werden. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, solle daran mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Vor diesem Hintergrund sollen laut Entwurf Rechte und Pflichten verbindlicher und Konsequenzen für diejenigen, die nicht mitwirken, spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter gestärkt werden, Menschen besser in Arbeit zu vermitteln. Die verlässliche Kommunikation zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern sei die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung, heißt es. Versäumten Leistungsbeziehende den ersten Termin, erfolge noch keine Kürzung der Geldleistung. Ab dem zweiten Versäumnis jedoch solle sie um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Bleibt der dritte Termin ungenutzt, werde die Geldleistung komplett gestrichen. Einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll zudem abgeschafft werden. Stattdessen solle die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden. Auch bei den Kosten der Unterkunft sind Anpassungen geplant. So sollen die Wohnkosten in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ liege bei der anderthalbfachen Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie würden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete nach Deutschland kommen, teilt die Regierung mit. Mit dem „Rechtskreiswechsel“ sollen künftig wieder die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Ausländerbehörden für die ukrainischen Geflüchteten zuständig sein, heißt es im Entwurf. Aktuell sind das die Jobcenter beziehungsweise Sozialämter. Das Gesetz enthält Regelungen, die es erleichtern sollen, den Wechsel mit möglichst geringem Aufwand zu organisieren. „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ geplant Auch eine „Pflicht zur Arbeitsaufnahme“ ist geplant. Wer arbeiten kann, müsse sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, soll dem Entwurf zufolge von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dazu verpflichtet werden können, eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. (hau/22.12.2025) -
Bundestag debattiert wirtschaftspolitische Anträge
Zwei wirtschaftspolitische Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Über den Antrag „Mittelstand jetzt stärken“ (21/3047) wird nach einstündiger Debatte sofort abgestimmt. Der Antrag mit dem Titel „Wärmepumpenoffensive – Heizungsindustrie und Zukunftstechnologien in Deutschland halten“ (21/3317) soll den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Abzustimmender Antrag der Grünen Auf eine Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der zur Abstimmung stehende Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/22.12.2025)