Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an. Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren" (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz" (21/3834). Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik" (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln" (21/3836) federführend. Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen" (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. (vom/29.01.2026)
  2. Sternsinger der Elisabethschule Aichach (Bayern) hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am Donnerstag, 29. Januar 2026, begrüßt und deren Spendenprojekt für einen Schulbus in Madagaskar gewürdigt. Zum ersten Mal empfange der Deutsche Bundestag Sternsinger offiziell in der großen Halle des Paul-Löbe-Hauses, sagte Klöckner. Bei der weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder sammeln die Sternsinger Geld für bedürftige Kinder in anderen Teilen der Welt. Unter dem Motto „Schulbank statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit!“ warben die Kinder aus Aichach um Unterstützung für ein Projekt des Kindermissionswerks in Madagaskar, wo Armut, Missernten und Hunger Kindern das Leben schwer machen. „Diese Aktion setzt sich dafür ein, dass Kinder Kinder sein können“, sagte die Präsidentin. „Während wir uns hier im Deutschen Bundestag treffen, müssen Kinder weltweit arbeiten und können nicht zur Schule gehen.“ Ein Schulbus für Kinder in Madagaskar Die Bundestagspräsidentin dankte den Sternsinger dafür, „dass ihr einen Schulbus in Madagaskar finanzieren wollt“, und überreichte im Namen des Deutschen Bundestages eine Spende. Damit trügen die Sternsinger dazu bei, dass Kindern in Madagaskar Zugang zu Bildung ermöglicht werde und Bildung ihnen etwas ermöglicht. „Damit tut ihr ganz viel Großes für Kinder, die diese Unterstützung brauchen.“ Auch für ihren Auftritt, in Kostümen und mit Stern, erhielten die Kinder großes Lob von der Präsidentin, die sich an ihre Zeit als Sternsingerin erinnerte und eine Erfahrung teilte: „Wir haben immer auf die Rückseite des Sterns geschrieben – falls wir mal den Text vergessen.“ Nach gemeinsamem Singen, Gruppenfoto und Gottes Segen für das Hohe Haus ging es für die Kinder und ihre erwachsenen Begleiter weiter zu einer Führung durch den Bundestag. (ll/29.01.2026)
  3. Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz, 21/2510, 21/3855) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3906) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zum Gesetz beschloss der Bundestag darüber hinaus eine Entschließung, der die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion zustimmten. Die Linke votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ (21/2725) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/3761). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2022 / 2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, in deutsches Recht umgesetzt. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Das Kritis-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa sowie Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Es zielt zudem auf die Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen ab. Außerdem wird ein Meldewesen für Vorfälle eingeführt. Änderungen im Innenausschuss und Entschließung Der Innenausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Den Ländern wird die Möglichkeit gegeben, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, der der Bundesrat zustimmen muss. In der vom Bundestag beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auch soll die Bundesregierung anderem auf die „konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen“ von diesen Pflichten hinwirken und bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen „überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen“ entfernen. Stellungnahme des Bundesrates Zu dem Regierungsentwurf hatte der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (21/3855) abgegeben. Darin begrüßt die Länderkammer, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf den Handlungsbedarf zur Steigerung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur aufgreift. In der Sache werde der Gesetzentwurf seiner Zielsetzung allerdings nicht gerecht, kritisiert der Bundesrat und unterbreitet eine Reihe von Änderungsvorschlägen und Prüfbitten. So spricht er sich unter anderem für eine Absenkung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelschwellenwerts von 500.000 versorgten Einwohnern aus, den eine Kritis-Anlage überschreiten müsse, bevor der entsprechende Betreiber den Anforderungen des Gesetzes unterliege. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland werde indes von Kritis-Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen, argumentiert der Bundesrat und plädiert für einen Schwellenwert von 150.000 zu versorgenden Personen. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass sich der Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern je Anlage im Gesetzentwurf „an den Prinzipien der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit“ orientiere. Sie könne sich jedoch „an dieser Stelle Regelungen zur Eröffnung von Spielräumen der Länder für die Identifizierung von Kritis auch jenseits des Regelschwellenwertes vorstellen“. Antrag der Grünen Die Bundesregierung wird im abgelehnten Antrag der Grünen (21/2725) aufgefordert, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“. Einheitliche Meldestelle für Betreiber kritischer Anlagen Dabei sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass in dieser Gesetzesvorlage eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen sowie das nationale IT-Sicherheitsrecht systematisiert wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Auch sollten mit dem Entwurf nach dem Willen der Fraktion die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Des Weiteren plädierte die Fraktion dafür, mit dem Gesetzentwurf unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit zu stärken und den Bundestag „in den Definitionsrahmen einer Kritischen Infrastruktur“ aufzunehmen. Ferner drang die Fraktion darauf, dass „die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Absenkung von Schwellenwerten neu unter den Kritis-Schutz fallen und die gesetzgeberischen Vorgaben umzusetzen haben, bestmöglich beraten werden“. Die Bundesregierung sollte zugleich aufgefordert werden, ein „One-Stop-Shop“-Verfahren zu implementieren, bei dem sich der Betreiber nur an eine Aufsichtsbehörde wenden muss. (lbr/sto/hau/29.01.2026)
  4. Im Bundestag ist es am Donnerstag, 29. Januar 2026, bei der Debatte über die Bekämpfung sogenannter Clankriminalität zu einer scharfen Kontroverse zwischen der AfD und den anderen Fraktionen gekommen. Während Dr. Bernd Baumann (AfD) den Koalitionsparteien vorwarf, sie hätten mit ihrer Politik das "gesamte Clan-Desaster" zu verantworten, attestierten Redner von Union und SPD wie auch der Grünen seiner Partei, ein "Sicherheitsrisiko" für Deutschland zu sein. Ferat Koçak (Die Linke) nannte die AfD einen "der gefährlichsten Clans in diesem Land". AfD: Zufluss neuer Clans begrenzen In der ersten Debatte über einen AfD-Antrag mit dem Titel „Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ (21/3871) beklagte Baumann, dass sich in der Bundesrepublik ein "komplettes Untergrundsystem mit hunderten Mafia-Familien ausgebreitet" habe mit Umsätzen in Milliardenhöhe. Dies sei eine die "Folge unkontrollierter Einwanderung über Jahrzehnte". Dabei stünden "die Clans für allerschwerste Verbrechen". Gelöst werden könne das Problem nicht mit polizeilichen Mitteln, sondern müsse politisch vom Bundestag gelöst werden. Gebraucht würden vor allem Gesetze zur Ausweisung von Clanmitgliedern. Auch müsse eine "wirkliche Zurückweisung an den Grenzen" durchgesetzt werden, um den Zufluss neuer Clans zu begrenzen. CDU/CSU: Vollständige Beweislastumkehr erforderlich Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete, die AfD lasse mit ihrer Politik "die Polizisten im Stich und die Clankriminellen laufen". So fordere sie eine verbesserte Auswertung beweisrelevanter Massenkommunikationsdaten. Solche Daten könne die IP-Adressenspeicherung liefern, doch lehne die AfD einen entsprechenden Regierungsentwurf ab. Auch wolle sie eine Vermögensabschöpfung, doch gebe es diese bereits seit 2017. Gebaucht werde indes eine vollständige Beweislastumkehr, die die AfD aber nur für "eklatante Fälle" anstrebe. Ferner fordere die AfD, Information über Clanfamilien durch den Verfassungsschutz zu sammeln, den sie zugleich abschaffen wolle. Grüne: Rassistische Stimmungsmache Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD "rassistische Stimmungsmache" vor. Dabei solle sie "erst mal bei sich im eigenen Laden aufräumen", da immer wieder Stadträte aus ihren Reihen enge Verbindungen zu Rockergruppen hätten, die ein Problem der Organisierten Kriminalität (OK) seien. Diese werde immer häufiger auch zu einem Werkzeug in der geopolitischen Auseinandersetzung. Wollten staatliche oder staatsnahe Akteure ihre Aktivitäten verschleiern, kauften sie Fähigkeiten bei OK-Gruppen ein. Dabei gehe es auch um Russland, sagte Emmerich und fügte an die AfD gewandt hinzu, es seien "auch Ihre Verbündeten, die dann hier zusammen mit OK-Gruppierungen dafür sorgen wollen, dass dieses Land destabilisiert wird" . SPD: Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, dass die AfD ihrem Antrag zufolge Europol zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen wolle, aber auf Parteitagen beschlossen habe, aus der Europäischen Union auszutreten. Auch fordere die AfD Maßnahmen gegen eine vermeintliche Unterwanderung der Polizei durch Clankriminelle, lehne aber die von der Regierung vorgelegte Novelle des Bundespolizeigesetzes ab, die auf zwei Seiten solche Maßnahmen aufliste. Dies sei verlogen, fügte Fiedler hinzu. Die AfD wolle aus einem "Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens" politisch Kapital schlagen und normalisiere dabei ein Misstrauen in die Sicherheitsbehörden inklusive der Polizei. Linke: Sie terrorisieren unsere Kieze Für Die Linke sagte ihr Abgeordneter Ferat Koçak, wenn die AfD über Clans rede, dann spreche sie gerne über Menschen, die seit Jahren in der Bundesrepublik lebten und hier in Deutschland zuhause seien. Diese würden allein aufgrund ihres Nachnamens von der AfD verdächtigt. "Sie bringen Hass und Gewalt in unsere Nachbarschaften, Sie terrorisieren unsere Kieze", fügte Koçak hinzu. Die echten Probleme der Menschen interessierten sie dagegen nicht. Vielmehr trete sie jeden Tag auf diejenigen ein, die dieses Land "am Laufen halten". Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität zu erstellen und zu veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage alle rechtlichen Voraussetzungen schaffen oder schärfen, "um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu die Fraktion unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. (sto/29.01.2026)„Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag (21/3871), den das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Antrag der AfD Danach soll die Bundesregierung jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität erstellen und veröffentlichen, das unter anderem „Statistiken über die Anzahl der Clans, ihrer Benennung beziehungsweise Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern“ enthält. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“, wozu sie unter anderem die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen zählt. Zugleich plädiert sie für die „Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“. Daneben dringt die Fraktion auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Des Weiteren spricht sie sich für gesetzliche Regelungen „zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung“ aus. Darüber hinaus fordert sie von der Bundesregierung unter anderem eine „Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren“. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung. (sto/29.01.2026)
  5. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht in neuen Partnerschaften die Chance für Europa, sich angesichts der geopolitischen Verwerfungen in Zukunft zu behaupten. „Es gibt aufstrebende Demokratien, die ausdrücklich das suchen, was wir ihnen anzubieten haben“, sagte Merz am Donnerstag, 29. Januar 2026, in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag zur aktuellen außenpolitischen Lage. Die Europäische Union habe die größte Freihandelszone der Welt geschaffen, einen „Raum von Stabilität, Sicherheit und Freiheit“, der „auch eine normative Alternative zu Imperialismus und Autokratie“ biete. Um diese Attraktivität nutzen zu können, müsse Europa jedoch die Sprache der Machtpolitik sprechen lernen und Abhängigkeiten reduzieren, „die wir zu leichtfertig eingegangen sind“. „Werden den USA immer die Hand reichen“ „Wir sind Zeitzeugen einer rasanten politischen Veränderung unserer Gegenwart“, betonte der Kanzler auch mit Blick auf die US-Politik und Präsident Donald Trump. Um dem eine europäische Macht entgegenzusetzen, sei es notwendig, massiv in die eigene Verteidigungsfähigkeit zu investieren, die Wachstumslücke gegenüber den USA und China zu schließen und geschlossen aufzutreten. Auf dem von ihm mitinitiierten EU-Sondergipfel am 12. Februar solle es vor diesem Hintergrund ausschließlich um die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gehen. Klar stellte sich Merz gegen die von Trump auch im Grönland-Konflikt erneut angedrohten Strafzölle. Die EU habe darauf entschlossen reagiert und sei auch künftig in der Lage, sich dagegen zur Wehr zu setzen. „Als Demokratien sind wir Partner und Verbündete und nicht Untergebene“, stellte er klar. Das transatlantische Bündnis und Vertrauen sei gleichwohl „auch heute noch ein Wert an sich, für uns in Deutschland in ganz besonderer Weise“. Die Bundesregierung werde den Vereinigten Staaten von Amerika deshalb immer die Hand reichen. CDU/CSU betont Abhängigkeit Europas von den USA Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte, in Europa könne es „jetzt und absehbar keine Sicherheit ohne die USA geben“. Es sei wirtschaftlich und technologisch eng mit den USA verknüpft, auch wird es ohne sie keinen Waffenstillstand in der Ukraine geben. Die USA zu brauchen, heiße dennoch nicht, sich alles gefallen zu lassen. Kritik übte Spahn unter anderem am Vorgehen der ICE-Beamten in Minnesota („verstörend“), Trumps Besitzansprüche an Grönland („schwer erträglich“) und Trumps Worte zum Einsatz der Nato-Verbündeten in Afghanistan („nicht akzeptabel“). Viele wünschten sich angesichts dessen eine „harte Abrechnung“. Jedoch habe sich die „klare und besonnene Politik“ des Bundeskanzlers in den vergangenen Wochen, etwa mit Blick auf Grönland und die angedrohten Strafzölle, als „goldrichtig“ erwiesen. Essenziell sei außerdem ein geeintes und handlungsfähiges Europa. SPD: Neue Handelsabkommen zeigen Europas Stärke SPD-Fraktionschef Dr. Matthias Miersch sprach von einem „Epochenwechsel“, durch den die europäischen Werte zur Disposition stünden. Die richtige Antwort darauf habe seiner Ansicht nach der kanadische Premierminister Mark Carney vergangene Woche gegeben, der auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos von der Notwendigkeit einer „strategischen Autonomie der Wertegemeinschaft“ gesprochen habe. Europa, betonte Miersch, müsse in seine Wirtschaft und Verteidigung investieren, durch Mehrheitsentscheidungen und Formate mit weniger Mitgliedstaaten handlungsfähiger werden und neue Allianzen mit Partnern wie Kanada, Brasilien und den asiatischen Ländern entwickeln. Das Mercosur-Freihandelsabkommen müsse schnell zur Anwendung kommen und auch das neue Handelsabkommen mit Indien wertete Miersch als wichtigen Schritt. „Das zeigt: Wir sind nicht allein. Wir sind stark. Wir dürfen nicht den Bückling machen.“ AfD sieht USA als wichtigen Verbündeten Für die AfD bezeichnete Co-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel die USA als „wichtigen Verbündeten“. So wie diese ihre eigenen Interessen verträten, „müssen wir endlich auch unsere eigenen nationalen, deutschen Interessen definieren und selbstbewusst vertreten“. Dazu zählte Weidel eine Beteiligung Deutschlands an den Ukraine-Friedensverhandlungen mit dem Ziel einer schnellen Beendigung des Krieges. Außerdem sollte die Bundesregierung eine EU- und Nato-Mitgliedschaft der Ukraine und weitere Transferzahlungen aus Deutschland abwenden und stattdessen „Kompensation“ für den Angriff auf die Infrastruktur der North Stream-Gasleitung verlangen, für den Weidel der Ukraine eine Mitverantwortung gab. Die Verweigerung der Bundesregierung, dem von Trump initiierten Friedensrat beizutreten, bezeichnete sie als „Fehler“, Das Gremium sei „eine Chance, die vielfältigen Blockaden durch eine handlungsunfähige UN aufzulösen“, sagte die AfD-Politikerin. Grüne fordern mehr Druck auf die Trump-Regierung Von einem Zusammenbruch der internationalen Ordnung sprach Britta Haßelmann, Ko-Fraktionschefin von Bündnis 90/Die Grünen. Ein Treiber dafür sei Donald Trump, der unter anderem mit seinem Angriff auf Venezuela und seinen Besitzansprüchen an Grönland das Völkerrecht missachte. Dass die AfD diese Politik unterstütze, wertete Haßelmann als „Gefahr für innere und äußere Sicherheit Deutschlands“. Auch wenn die transatlantischen Beziehungen gerade für Deutschland wichtig seien und man den Amerikanern „verdammt viel“ zu verdanken habe, brauche es in der aktuellen Situation mehr Druck auf die Trump-Regierung. Im Grönland-Konflikt habe sich gezeigt: „Ohne eine klare und eindeutige Reaktion der Gegenzölle wäre hier keine Bewegung aufgekommen.“ Auch Haßelmann sprach sich dafür aus, Gegenallianzen mit anderen Ländern zu schmieden. Linke gibt Bundesregierungen Mitschuld an Erosion des Völkerrechts Der Ko-Fraktionschef von Die Linke, Sören Pellmann, warf der aktuellen und früheren Bundesregierungen vor, die wiederholten Völkerrechtsbrüche der USA „immer wieder schöngeredet“ zu haben und auch jetzt zum US-Angriff auf Venezuela zu schweigen. Die rot-grüne Bundesregierung habe mit der Teilnahme am Nato-Krieg 1999 gegen Jugoslawien außerdem ebenfalls das Völkerrecht gebrochen „und damit einen Präzedenzfall geschaffen, der nun vielfach nachgeahmt wird“. Hierzu gab es Widerspruch auf Seiten von SPD und Grünen. Pellmann nannte Trump einen „verhaltensauffälligen Flegel“, dessen republikanische Partei sich immer weiter nach rechts radikalisiert habe. Die Bundesregierung könne daher nicht so tun, „als sei diese US-Regierung in irgendeiner Weise ein verlässlicher Partner“. Pellmann forderte Konsequenzen wie Exportverbot von deutschen Waffen in die USA. (joh/29.01.2026)
  6. Das Parlament berät am Donnerstag, 29. Januar 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ (21/3618). Über den Antrag soll nach 60-minütiger Debatte sofort abgestimmt werden. Ein Antrag der Linken mit dem Titel "US-Imperialismus zurückweisen – Völkerrecht und Souveränität verteidigen" wurde hingegen wieder von der Tagesordnung zurückgezogen. Antrag der Grünen Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Die Bundesregierung müsse sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einsetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/hau/23.01.2026)
  7. „Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, beraten hat. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag Die Linke Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu. (scr/28.01.2026)
  8. Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) beraten. Anschließend wurde der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/28.01.2026)
  9. Der Bundestag hat am Mittwoch, 28. Januar 2026, den von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ (21/3830) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Antrag der AfD Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion von Bürokratieauflagen und Steuern entlastet werden. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „unverzüglich ein umfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen“. Dazu sollen alle Berichtspflichten für KMU „systematisch überprüft“ werden mit dem Ziel, „die Bürokratielast“ für diese Unternehmen mindestens zu halbieren. Außerdem sollen alle „nicht sicherheitsrelevanten oder rein verwaltungsinternen Berichtspflichten“, die keinen unmittelbaren Beitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren leisteten, „ersatzlos“ wegfallen. In einem jährlich vorzulegenden „KMU-Belastungsbericht“ sollen Aufwand und Kosten der Bürokratie für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nach Unternehmensgröße und deren Hauptursachen erfasst werden. Den Entscheidungsspielraum von Bewilligungsbehörden auf Bundesebene bei Förderanträgen will die Fraktion deutlich erweitern, sodass formale Fehler, die den Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen. Zudem sieht der Antrag steuerliche Vergünstigungen vor: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierter Gewinne nach Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes für Personengesellschaften solle bereits ab 2026 jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zehn Prozent gesenkt werden, anstatt damit erst 2028 zu beginnen. Außerdem sei „eine sofortige Rückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlich vorzuschreiben“. (nk/hau/28.01.2026)
  10. Die Fraktionen des Bundestages haben am Mittwoch, 28. Januar 2026, in einer Vereinbarten Debatte unter dem Titel „Sieben Jahre Vertrag von Aachen – Gemeinsam Zukunft gestalten“ über den Stand der deutsch-französische Beziehungen debattiert. Die Mehrheit hob die Einzigartigkeit des dieser Zusammenarbeit hervor und betonten ihre Bedeutung im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft. Kritik kam von den Oppositionsfraktionen, die den Fokus auf Westeuropa, zu wenig Engagement beim Klimaschutz und militärische Projekte kritisierten. Deutsch-französische Zusammenarbeit Am 22. Januar 2019 haben die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron in Aachen einen neuen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration unterzeichnet, der den Élysée-Vertrag von 1963 ergänzen soll. Der Vertrag von Aachen zielt auf eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich ab. Dabei geht es vor allem um die Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz zwischen den beiden Ländern sowie die kulturelle Zusammenarbeit durch die Unterstützung gemeinsamer Projekte, die den kulturellen Austausch und das gegenseitige Verständnis fördern. Regierung: Das ist einmalig auf der Welt "Wir haben den Aachener Vertrag vor sieben Jahren aufs Gleis gesetzt – aber nicht nur den Aachener Vertrag, sondern ich möchte namentlich auch das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen nennen", erinnerte Gunther Krichbaum (CDU), Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, am Anfang der Debatte. Zusätzlich sei die deutsch-französische Kammer gebildet worden mit je 50 Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag und 50 Abgeordneten aus der Assemblée nationale. "Das ist nicht nur einmalig in Europa, sondern einmalig auf der Welt,", sagte Krichbaum. "Das zeigt, was das deutsch-französische Verhältnis nicht nur wert ist, sondern was es kann. Wir wollen weiterhin der Motor in Europa sein. Wir wollen das Schwungrad in Europa sein." Der Staatsminister hob die Arbeit des Deutsch-Französischen Bürgerfonds mit über 4.000 Projekte hervor, die der Zivilgesellschaft dienen und durch sie getragen werden. "Das ist echte deutsch-französische Zusammenarbeit. Dafür bin ich auch all jenen sehr dankbar, die hier organisatorisch immer mit anpacken und es damit ermöglichen, dass vor allem im zivilen Leben Städtepartnerschaften erblühen und der Austausch vor allem der jungen Generation funktioniert." In Zukunft sollen Themen wie die Digitalisierung und künstliche Intelligenz auch unter Einbindung der freien Wirtschaft gemeinsam behandelt werden. "Denn da entsteht die Wertschöpfung von morgen." AfD: Die Regierung ist in Ritualen erstarrt "Ich weiß nicht, was Sie hier feiern, außer sich selbst", kritisierte Dr. Maximilian Krah (AfD). Die Europapolitik der Bundesregierung sei in Sprechblasen und in den Ritualen von vorgestern erstarrt, genau deshalb sei das europäische Projekt nicht mehr populär. "Wir brauchen eine neue Europastrategie und nicht nur das gegenseitige Versichern, dass wir alles richtig machen." Der damalige tschechische Staatspräsident Václav Klaus habe den Vertrag kritisiert. "Er hatte deutlich gemacht: Es kann nicht sein, dass Deutschland und Frankreich glauben, sie allein seien Europa", sagte Krah. "Wir feiern heute sieben Jahre Vertrag von Aachen, aber ich frage: Wo ist der Vertrag von Prag? Wo ist der Vertrag von Bratislava, von Budapest, von Breslau?" Es werde sich auf dem Europa von vor dem Fall des Eisernen Vorhangs ausgeruht und es würden nicht die Chancen ergriffen, die sich in der Mitte und im Süden Europas bilden. SPD: Rückgrat der innereuropäischen Verständigung "Man braucht in diesen Zeiten ein sehr viel stärkeres Europa, und das geht von Deutschland und Frankreich aus", sagte Nancy Faeser (SPD). Die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland könne man gar nicht genug würdigen. "Es ist unglaublich wichtig, zu wissen, dass ohne die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland kein Frieden in Europa möglich ist." Denn diese Freundschaft sei das Rückgrat der innereuropäischen Verständigung, "die wir in diesen Zeiten brauchen". So werde im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft eine einheitliche Verteidigungspolitik angestrebt und es sei in der Vergangenheit das Asylsystem auf den Weg gebracht worden, dass in Europa gemeinsam umgesetzt wurde. "Sie sehen, wie konkret diese deutsch-französische Freundschaft sein kann." Grüne: Wir müssen auch über Klimaschutz reden Es reiche nicht, sich auf Helmut Kohl zu berufen und Europa zu beschwören. "Der Vertrag von Aachen ist eine wichtige Absichtserklärung; aber eine Absichtserklärung allein reicht nicht", sagte Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Absichtserklärung schrecke keine Autokraten ab. "Jetzt zeigt sich, ob wir stark und geeint auftreten. Jetzt zeigt sich, ob wir auch gemeinsame Rüstungsprojekte hinbekommen. Jetzt zeigt sich, ob Europa unabhängig oder abhängig bleibt, und auch, wie sehr wir es schaffen, unsere Werte zu verteidigen." Projekte wie FCAS, das Future Combat Air System, müsse von Anfang an auf die Spur gebracht werden, dass sie ohne Verzögerungen gelingen. Die Frage sei doch, ob es in Europa geschafft werde, nationale Reflexe und industriepolitische Blockaden zu überwinden. "Aber wir müssen auch über Klimaschutz reden", so Dillschneider. Mit der deutsch-französischen Zusammenarbeit müssen die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigt werden. Linke: Sicherheit entsteht durch soziale Gerechtigkeit Der direkte Austausch mit den französischen Kolleginnen und Kollegen sei durchaus bereichernd und fördere über die Grenzen hinweg kulturelle Initiativen. "Dass wir uns austauschen und abstimmen, muss selbstverständlich sein", sagte Agnes Conrad (Die Linke). "Aber die entscheidende Frage lautet doch immer: Zusammenarbeit – wofür und für wen?" Doch in der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung gebe es immer wieder Anträge, die scheinbar auf zivile Kooperationen aus seien und dann in irgendeiner Art und Weise dem Militär zugute kämen. "Lassen Sie mich Ihnen sagen: Sicherheit entsteht durch soziale Gerechtigkeit und internationale Solidarität." Autoritäre Kräfte würden Demokratie, Menschenrechte und internationale Solidarität offen infrage stellen. "Europa muss mehr sein als ein neoliberaler Wirtschaftsraum, der Sozialleistungen und gute Löhne erodiert", sagte Conrad. "Wenn wir wirklich über Zukunft reden wollen, muss Europa ein politisches und soziales Versprechen sein." CDU/CSU: Europäische Fähigkeitslücken schließen "Das Fundament für Frieden und Sicherheit in Europa ist eine enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich", sagte Thomas Erndl (CDU/CSU). " Nach dieser Maxime handelten, auch aus historischer Erfahrung, bereits Konrad Adenauer und Charles de Gaulle." Daraus sei im weiteren Verlauf auch die deutsch-französische Verteidigungskooperation entstanden. Gemeinsame Rüstungsprojekte, eine starke deutsch-französische Achse bei Airbus, direkte militärische Zusammenarbeit, wie zum Beispiel bei der Deutsch-Französischen Brigade oder in der binationalen Lufttransportstaffel, seien dafür gute Beispiele. "Deutsche und französische Soldatinnen und Soldaten haben gemeinsam gedient, etwa in Mali und in Afghanistan, für das Bündnis gekämpft und auch geblutet", sagte Erndl. "Das darf niemals infrage gestellt werden." Diesen Geist gemeinsamer sicherheitspolitischer Verantwortung trage auch der Vertrag von Aachen in sich. "Es geht um gemeinsame Strategien sowie um engere Zusammenarbeit der Streitkräfte und der Verteidigungsindustrien." Europäische Fähigkeitslücken müssen geschlossen werden. Russlands Kriegswirtschaft laufe indes weiter auf Hochtouren, und die USA werden den Kontinent nicht stärker verteidigen, als die Europäer selbst dazu bereit seien. "Die konventionelle Verteidigung unseres Kontinents liegt in unseren eigenen Händen", sagte Erndl. "Als größte und stärkste Nationen Europas müssen Frankreich und Deutschland hier der Motor sein." (eis/28.01.2026)