Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Außenminister Wadephul und Agrarminister Rainer stellen sich den Fragen
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 28 Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/19.01.2024) -
Fragestunde am 28. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/19.01.2026) -
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung
Am Mittwoch, 28. Januar 2026, steht der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ auf der Tagesordnung. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/16.01.2026) -
Bürokratie- und Steuerentlastung für kleine und mittlere Unternehmen
Den von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ berät das Parlament am Mittwoch, 28. Januar 2026, eine halbe Stunde lang. Danach ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an die Ausschüsse geplant. Ob bei den weiteren Beratungen der Ausschuss für Wirtschaft und Energie oder der Finanzausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/16.01.2026) -
Regelungen zur Lebendorganspende sollen geändert werden
Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) wird am Mittwoch, 28. Januar 2026, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die halbstündige Debatte soll die Vorlage den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Überkreuzlebendspende für Nieren ermöglicht und Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Organen und Gewebe gestärkt werden. Es gelte, Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die in Deutschland bislang gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit langem etabliert sind, schreibt die Bundesregierung. So sei eine Lebendspende einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe hierzulande bisher nur in engen Grenzen zwischen Menschen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Gas Gesetz schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren. Das seien Paare, bei denen zwischen der Spenderin oder dem Spender und der Empfängerin oder dem Empfänger eine Spende aus immunologischen Gründen nicht in Betracht kommt, heißt es. Anonyme nicht gerichtete Nierenspende Ermöglicht werden soll auch die sogenannte „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“. Eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person sei altruistisch motiviert und erfolge entweder zum Zweck der Übertragung auf eine Empfängerin oder einen Empfänger eines inkompatiblen Organspendepaars oder zum Zweck der Übertragung auf eine Person in der Warteliste. Die spendende Person hat dabei dem Entwurf zufolge keinen Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Die Vermittlung der Nieren einer Spenderin oder eines Spenders einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende richte sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Dadurch werde einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorgebeugt. (hau/16.01.2026) -
Antrag zu queeren Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke avisierten Antrags, den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, berät. Nach 30-minütiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.01.2026) -
Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2026
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU) gibt am Donnerstag, 29. Januar 2026, vor dem Bundestag eine 20-minütige Regierungserklärung zu dem aktuell noch nicht vorliegenden Jahreswirtschaftsbericht 2026 ab. Dem schließt sich eine einstündige Aussprache an. (hau/16.01.2026) -
Bundestag berät über Kontrollen und Zurückweisungen an Grenzen
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag, der am Donnerstag, 29. Januar 2026, durch das Parlament beraten wird. Im Anschluss an die 60-minütige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.01.2026) -
Bankenregulierung und Bürokratieentlastung
Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt. Über den entsprechenden Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz) (21/3058) entscheidet das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, im Anschluss an eine einstündige Debatte. Den Abgeordneten wird dann eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Länderkammer fordert weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlägt etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. (bal/hau/16.01.2026) -
Debatte zu den transatlantischen Beziehungen
Das Parlament berät am Donnerstag, 29. Januar 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ (21/3618). Über den Antrag soll nach 60-minütiger Debatte sofort abgestimmt werden. Antrag der Grünen Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Die Bundesregierung müsse sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einsetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/hau/16.01.2026)