Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Vor 75 Jahren: Bundestag stimmt für Beitritt zum Europarat
Einheit und Zusammenarbeit in Europa fördern – mit diesem Ziel hatten am 5. Mai 1949 zehn Staaten in London den Europarat gegründet. Im Jahr 1951 erhielt auch Deutschland die Vollmitgliedschaft in der ersten zwischenstaatlichen politischen Organisation Europas. -
Lichtinstallation erinnert an ikonische Reichstagsverhüllung
100.000 Quadratmeter aluminiumbedampfte Stoffbahnen und ein insgesamt 15.600 Meter langes blaues Polypropylenseil – dies war das Material, hinter dem das Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude 1995 den Reichstag verschwinden ließen und womit sie das vermutlich ikonischste Kunstwerk im öffentlichen Raum der deutschen Hauptstadt schufen. Anlässlich des 30. Jahrestags der Reichstagsverhüllung findet vom 9. bis 20. Juni 2025 nun eine spezielle Lichtinstallation statt. Jeden Abend zwischen 21.30 Uhr und 1 Uhr wird die Westfassade des Reichstagsgebäudes von 24 synchronisierten Projektoren so beleuchtet, dass die damalige Verhüllung aufs Neue erlebt werden kann. Der Besuch ist kostenlos. "Versöhnung mit dem Reichstag" 24 Jahre Planung und ein gewaltiges Maß an Überzeugungsarbeit waren nötig geworden, um den „Wrapped Reichstag“ vor drei Jahrzehnten Realität werden zu lassen. Mehr als 60-mal reisten die Christos nach Berlin, um das Reichstagsgebäude in Augenschein zu nehmen und persönliche Gespräche mit Abgeordneten zu führen, bevor die Bonner Parlamentarier schließlich grünes Licht für das Projekt gaben. In namentlicher Abstimmung votierten am 25. Februar 1994 292 Parlamentarier für das Kunstwerk, 223 stimmten dagegen. Neun Abgeordnete enthielten sich und eine Stimme war ungültig. Unter vielen Abgeordneten gab es Befürchtungen, das Projekt könne die Würde des Hauses verletzten. Befürworter hingegen verbanden mit der Aktion eine Verwandlung vom historischen Reichstagsgebäude zum neuen Parlamentssitz des wiedervereinigten Deutschlands. Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth unterstützte das Künstlerehepaar ab 1991 in seinem Vorhaben und gab den Christos erstmals eine konkrete Perspektive. Mit fünf Millionen Besuchern in der Zeit zwischen dem 24. Juni und dem 7. Juli 1995 erzeugte der „Wrapped Reichstag“ schließlich enorme Aufmerksamkeit – in Deutschland, aber auch im Rest der Welt. Ausländische Medien berichteten wohlwollend über die Bundesrepublik, die sich mit heiterer, friedvoller Gelassenheit präsentiere. So titelte die New York Times am 23. Juni 1995: „Christos Verhüllter Reichstag – Symbol für das neue Deutschland“. Die französische Zeitung Le Figaro befand am 4. Juli 1995: „Christo versöhnt die Deutschen mit dem Reichstag“. Christo: Wir kreieren keine Symbole Die Verhüllung des Reichstagsgebäudes begann in der Nacht vom 17. auf den 18. Juni 1995. Da die Verhüllung selbst als Teil des Kunstwerks betrachtet wurde, sollte sie von Menschen durchgeführt werden. Deshalb verzichtete man bewusst auf den Einsatz von Kränen, Hebebühnen, Maschinen oder Gerüsten. Stattdessen waren 90 Gewerbekletterer und 120 Montagearbeiter im Einsatz. Das Material für die temporäre Verhüllung, die etwa 13 Millionen DM kostete, wurde von zehn deutschen Unternehmen hergestellt. Die Finanzierung erfolgte durch den Verkauf von Originalarbeiten Christos, darunter Projektstudien, Collagen, Zeichnungen und Modelle. Insgesamt wirkten mehr als 1.400 Menschen an dem Ablauf des Großprojektes mit. Die Christos bemühten sich, ihren Werken keine Interpretationen vorzugeben. In einem Interview sagte Christo 2003: „Wir kreieren keine Symbole oder Botschaften, wir kreieren Kunstwerke“. (ste/13.06.2025) -
Perspektiven der deutsch-französischen Zusammenarbeit
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale treffen sich am Montag, 16. Juni, zur elften Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Paris. Es werden die Perspektiven der deutsch-französischen Zusammenarbeit ausgelotet und der Deutsch-Französische Parlamentspreis 2025 ausgelobt. Die Sitzung wird von den Parlamentspräsidentinnen Julia Klöckner und Yaël Braun-Pivet eröffnet. Die Sitzung wird live ab 11. Uhr auf www.bundestag.de übertragen. -
Regierungserklärung zum Nato-Gipfel und zum Europäischen Rat
Bundeskanzler Friedrich Merz gibt am Dienstag, 24. Juni 2025, vor dem Bundestag eine Regierungserklärung zum Nato-Gipfel am 24. und 25. Juni und zum Europäischen Rat am 26. und 27. Juni ab. Der 25-minütigen Regierungserklärung schließt sich eine 90-minütige Aussprache an. Nato-Gipfel am 24. und 25. Juni Die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses kommen am 24. und 25. Juni im niederländischen Den Haag zusammen. Eingeladen sind auch Vertreter der Ukraine. Themen des Nato-Gipfels sind neben dem Ukrainekrieg die geplante Erhöhung der Verteidigungsausgaben der Bündnismitgliedstaaten sowie der Ausbau der militärischen Fähigkeiten der Nato. Europäischer Rat am 26. und 27. Juni In Brüssel treffen sich im Anschluss an den Nato-Gipfel die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Auch hier wird Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch die EU eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit den jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten befassen. Weitere Themen sind einer vorläufigen Tagesordnung zufolge die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die Migration. (hau/10.06.2025) -
Abstimmung über die Überweisung von drei Gesetzentwürfen
Der Bundestag eröffnet am Mittwoch, 25. Juni 2025, den Sitzungstag mit der Abstimmung über die Überweisung von drei Vorlagen ohne vorherige Aussprache. Darunter fällt ein von der Bundesregierung angekündigter Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen werden. Des Weiteren stimmen die Abgeordneten über einen angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel ab. Die Vorlage soll zur Federführung an den Verkehrsausschuss gehen. Außerdem liegt dem Plenum der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vor. Mit der Vorlage soll sich der Finanzausschuss federführend befassen. (eis/10.06.2025) -
Reiche und Rainer stehen Rede und Antwort
In der Regierungsbefragung am Mittwoch, 25. Juni 2025, stellen sich die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heim, Alois Rainer (CSU), den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit kurzen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/10.06.2025) -
Fragestunde am 25. Juni
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 25. Juni 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/06.06.2025) -
Abstimmung über Kosovo-Einsatz der Bundeswehr
Über die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) entscheidet der Bundestag am Mittwoch, 25. Juni 2025, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Zu der namentlichen Abstimmung über den entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/230) liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/444) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/467) vor. Antrag der Bundesregierung Die Beteiligung der Bundeswehr am Kosovo-Einsatz soll um ein Jahr verlängert werden. Dafür sollen wie bisher bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können. Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“. Wie die Bundesregierung ausführt, ist die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Kosovos seit 2022 von wachsenden Spannungen geprägt. „Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovo-serbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar.“ Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen. Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien Zentrale Anliegen der Bundesregierung seien eine „umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien“ und bilateral in Bezug auf Kosovo eine politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung und die Unterstützung der EU-Annäherung. Grundlage für KFOR ist den Angaben zufolge weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 38,9 Millionen Euro. (ahe/hau/11.06.2025) -
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien und Herzegowina
Das Parlament entscheidet am Mittwoch, 25. Juni 2025, im Anschluss an eine halbstündige Debatte in namentlicher Abstimmung über einen Antrag der Bundesregierung (21/228), in dem die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der durch die Europäische Union geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) gefordert wird. Dazu liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/443) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/466) vor. Antrag der Bundesregierung Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2026, heißt es in der Vorlage. Es sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können. Zu deren vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist den Angaben zufolge die Unterstützung der Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Zutiefst gespaltenes politisches System Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien. Dazu gehörten die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. (ahe/hau/11.06.2025) -
Planungsrechtliche Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
„Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 25. Juni 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach halbstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden. (hau/10.06.2025)