Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Nina Warken und Boris Pistorius stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 25. Februar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.01.2026) -
Fragestunde am 25. Februar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/30.01.2026) -
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Der Bundestag berät am Mittwoch, 25. Februar 2026, den von der Bundesregierung angekündigten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote). Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III. Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023 / 2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/02.02.2026) -
Bundestag debattiert über medizinische Versorgung
„Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 25. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Abgestimmt wird über den Grünen-Antrag „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667). Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/3075), in der die Ablehnung empfohlen wird. Abzustimmender Antrag der Grünen Der Antrag zielt auf eine vereinfachte Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten, heißt es in dem Antrag. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv. MVZ böten das Potenzial, die Versorgungslandschaft sinnvoll zu ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Als problematisch werden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. MVZ sollen in das Arztregister eingetragen werden Die Abgeordneten machen sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, solle zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/02.02.2026) -
Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften
Der Bundestag berät am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“. Für die Debatte ist eine halbe Stunde eingeplant. Danach soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Ob bei den weiteren Beratungen der Innenausschuss oder der Rechtsausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. (hau/02.02.2026) -
Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes wird beraten
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ angekündigt, der am Mittwoch, 25. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Ob der ntrag im Anschluss an die halbstündige Debatte sofort abgestimmt oder den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen wird, ist derzeit noch unklar. (hau/02.02.2026) -
Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird in erster Lesung beraten
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Der dazu angekündigte Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ wird am Donnerstag, 26. Februar 2026, in den Bundestag eingebracht. Für die erste Lesung ist eine Stunde vorgesehen. Im Anschluss soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/02.02.2026) -
Bundestag debattiert über Lage in der Ukraine
Der Bundestag berät am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierten Antrag mit dem Titel „Freiheit der Ukraine und Europas Sicherheit gegen Gewalt und Terror verteidigen“ eine Stunde lang. Ob der Antrag im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen oder sofort abgestimmt wird, ist derzeit noch unklar. (hau/02.02.2026) -
Stärkung öffentlicher Apotheken im ländlichen Raum
Der Bundestagberät am Donnerstag, 26. Februar 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz). Nach 60-minütiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfs an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt werden. Apothekerinnen und Apotheker sollen durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen können, schreibt die Regierung. Zudem sollen öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erhalten. „Im Ergebnis soll dadurch die Wirtschaftlichkeit der Apotheken verbessert werden und ein flächendeckendes Netz an Präsenzapotheken erhalten bleiben“, heißt es im Entwurf. Bessere Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken Apotheken seien eine tragende Säule in der Arzneimittelversorgung und eine wichtige, niedrigschwellige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Gesundheit, betont die Bundesregierung. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden jedoch vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit. Ziel der Reform sei es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. (hau/02.02.2026) -
Bundestag berät über Kontrollen und Zurückweisungen an Grenzen
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag, der am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten wird. Im Anschluss an die 60-minütige Debatte soll der noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/02.02.2026)