Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 26. Januar 2025, begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt, bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Inneren soll entfallen. Handlungsmöglichkeiten gegen Drohnen Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse. Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“. Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken. Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr - „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“. Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten. Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, dem Interessenverband der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potentiell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel. (hau/26.01.2025) -
1. Februar 1951: Bundestag beschließt Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Als das Bundesverfassungsgericht am 7. September 1951 seine Arbeit aufnimmt, ist das Grundgesetz, über dessen Einhaltung es wachen soll, bereits mehr als zwei Jahre in Kraft. Artikel 93 des Grundgesetzes (GG) in der damaligen Fassung weist dem neuen Gericht seine Aufgaben zu. Da das Gericht zu seinem Tätigwerden eines Bundesgesetzes bedurfte (Artikel 94 Absatz 2 GG), wurde es erst 1951 nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG) am 17. April 1951 funktionsfähig. Das am 1. Februar 1951 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt unter anderem Zuständigkeiten, Besetzung, Verfahrensarten sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen der Rechtsbehelfe. Hier ist auch geregelt, dass das Gericht nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klären, sondern auch über Verfassungsbeschwerden entscheiden soll, die jede und jeder erheben kann. Ringen um das Gesetz Über Aufbau, Verfahren und Richterwahl wurde im Bundestag bis 1951 intensiv gerungen. In der zweiten Beratung am 25. Januar 1951 unterstreicht der Vorsitzende des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, Dr. Wilhelm Laforet (1877 bis 1959, CSU), die Bedeutung des Vorhabens: „Der Entwurf des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gibt Ihnen den Entwurf des wichtigsten verfassungsrechtlichen Gesetzes, das im Vollzug des Grundgesetzes erlassen ist.“ Laforet betont den Anspruch breiter parlamentarischer Zustimmung: „… dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so tief in unser ganzes Verfassungsleben eingreift, dass die Erlassung des Gesetzes von der Zusammenarbeit und dem Einverständnis des allergrößten Teils der Mitglieder des Bundestags getragen sein muss.“ Zur Intensität der Beratungen führt er aus: „Der Rechtsausschuss hat diesem Gegenstand 32 Sitzungen zuwenden müssen … Dazu treten die vielen Sitzungen des interfraktionellen Einigungsausschusses …“ Zur Stellung des neuen Gerichts stellt der Staatsrechtler klar: „Das Bundesverfassungsgericht ist kein oberes Bundesgericht, sondern nach § 1 ein Verfassungsorgan in der Reihe der durch das Grundgesetz geschaffenen Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung. Aber es ist ein Gerichtshof des Bundes, der gegenüber den übrigen Verfassungsorganen selbständig und unabhängig ist.“ Abstimmung im Bundestag Am Donnerstag, 1. Februar 1951, verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (1/328, 1/788, 1/788zu, 1/1724). Gegenstimmen kommen lediglich aus der kommunistischen Fraktion. Walter Fisch (1910 bis 1966, KPD) warnt: Das Gericht werde durch das Gesetz ermächtigt, „selbst, autoritär zu bestimmen … was Recht ist, welches Gesetz Geltung haben soll und welches nicht“. Dem widerspricht der stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Adolf Arndt (1904 bis 1974, SPD). Er betont die Notwendigkeit der Unabhängigkeit: Das Gericht könne seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es ein „allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof“ sei. Zugleich hebt Arndt die Kompetenzbindung hervor: Das Gericht dürfe keine Aufgabe an sich ziehen, „die ihm nicht zukommt“. Arndt macht außerdem deutlich, „dass erst durch dieses Verfassungsgericht das Gleichgewicht in der Ausübung der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wird" und es der Gefahr begegne, „der das Grundgesetz durch Versuche zu seiner Aushöhlung schon ausgesetzt war und noch ist“. Inkrafttreten und Arbeitsaufnahme 1951 Am 17. April 1951 tritt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft. Am 7. September 1951 nehmen 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe auf. Noch vor der feierlichen Eröffnung ergeht am 9. September 1951 die erste Entscheidung. Am 28. September 1951 wird das Bundesverfassungsgericht durch Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss (1884 bis 1963) und Bundeskanzler Dr. h. c. Konrad Adenauer (1876 bis 1967) feierlich eröffnet. Der erste Präsident Dr. Hermann Höpker-Aschoff (1883 bis 1954) betont in seiner Antrittsrede: „Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig.“ Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, wie das Grundgesetz auszulegen ist und ob Bundes- und Landesrecht mit ihm vereinbar sind. Es entscheidet außerdem über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder sowie in Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, beispielsweise zwischen Bundestag und Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten. Über die Verfassungsbeschwerde kann jede Person geltend machen, in Grundrechten verletzt zu sein. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar; alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Das Bundesverfassungsgericht besteht heute aus 16 Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt jeweils mit Zweidrittelmehrheit der Bundestag auf Vorschlag des Wahlausschusses, die andere Hälfte der Bundesrat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre; danach dürfen die Richter nicht wiedergewählt werden. Neue Verankerung im Grundgesetz (2024) Am 19. Dezember 2024 hat der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung der Artikel 93 und 94 GG beschlossen (20/12977). Damit wurden wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts, die bisher im nur BVerfGG geregelt waren, ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen – darunter in Artikel 93 GG die Gliederung in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern, die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter von 68 Jahren, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts. Der Status als Verfassungsorgan ist in Artikel 93 Absatz 1 GG verankert worden: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.“ Zugleich wurde in Artikel 94 Absatz 4 GG die Bindungswirkung der Entscheidungen verfassungsrechtlich klargestellt. Neu ist außerdem ein Ersatzwahlmechanismus, falls die Nachwahl einer Richterin oder eines Richters innerhalb einer Frist nicht gelingt; die Einzelheiten regelt das ebenfalls geänderte BVerfGG (20/12978). (klz/23.01.2026) -
Tova Friedman hält Rede zum Holocaust-Gedenktag
In seiner traditionellen Gedenkstunde erinnert der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar, an die Opfer des Nationalsozialismus. Als Gedenkrednerin wird in diesem Jahr die polnisch-US-amerikanische Therapeutin und Sozialarbeiterin Tova Friedman zu den Abgeordneten sprechen. Die 1938 geborene Jüdin überlebte als Kind das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in Polen. Sie ist eine der wenigen noch lebenden Augenzeugen des nationalsozialistischen Rassenwahns und Vernichtungswerks. -
Thomas Rachels Einsatz für Maria Kolesnikowa in Belarus hat sich gelohnt
„Unser politisches Engagement für die Achtung der Menschen- und Freiheitsrechte muss und wird weiter gehen“, sagt der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU/CSU).„Menschenrechtsarbeit, überall auf der Welt, ist und bleibt dringlich und notwendig – gerade in diesen Zeiten der neuen Weltunordnung.“ Rachel hatte sich im Rahmen einer parlamentarischen Patenschaft für Maria Kolesnikowa aus Belarus eingesetzt, die kürzlich aus einer über fünfjährigen Haft freikam. „,Free Maria' ist endlich wahr geworden“, sagte Rachel zur Freilassung im Dezember: „Der Mut von Maria Kolesnikowa hat mich tief beeindruckt. Viele Jahre der Haft, Druck und haftbedingte schwere Erkrankungen liegen nun zum Glück hinter ihr.“ „Ikone der Demokratiebewegung“ Seit 2020 hatte der Bundestagsabgeordnete die Freilassung der Frau gefordert, die während des damaligen Präsidentschaftswahlkampfs in Belarus „zu einer Ikone der Demokratiebewegung geworden ist und dann angesichts ihres Erfolges von der Regierung in Minsk vor die Wahl gestellt wurde, abgeschoben oder inhaftiert zu werden“. An der Grenze hatte sie ihren Pass zerrissen. Ohne das Dokument konnte sie nicht ausgewiesen werden. Menschenrechtsorganisationen und die internationale Presse berichteten über den spektakulären Schritt. Nachdem Kolesnikowa sich in Belarus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stark gemacht hatte und zu einer immer strahlenderen Leitfigur geworden war, wollte die Regierung sie mundtot machen, nahm sie im August 2020 gefangen und ließ sie zu elf Jahren Lagerhaft verurteilen. Manipulierte Wahlen, massive Menschenrechtsverletzungen Die Präsidentschaftswahlen in Belarus, sowohl 2020 als auch 2025, sind von internationalen Beobachtern als unfrei und manipuliert eingestuft worden. Das Auswärtige Amt schreibt: „Aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der politischen Teilhabe entbehrten die Wahlen jeglicher demokratischer Legitimierung.“ Die friedliche Demokratiebewegung wurde von der Regierung des Machthabers Alexander Lukaschenko, einer „brutalen Willkürdiktatur“, so Rachel, „mit brachialer Härte“ niedergeschlagen. Das Regime gehe „mit präzedenzloser Repression gegen die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vor“, heißt es beim Auswärtigen Amt weiter. „Tausende, die sich im Rahmen der Proteste engagiert haben, wurden seit 2020 systematisch verhaftet. Menschenwürdige Haftbedingungen und auch die medizinische Versorgung von diesen politischen Gefangenen sind nicht gewährleistet.“ Auch Kolesnikowa wurde inhaftiert, Anklage gegen sie erhoben. Die, so Rachel, „willkürlichen und absurden“ Vorwürfe lauteten: Kolesnikowa gefährde die nationale Sicherheit, habe eine extremistische Organisation gegründet und an einer illegalen Machtübernahme gearbeitet. Es folgte ein Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Brutale Haftbedingungen Was Maria Kolesnikowa in der Lagerhaft erleiden musste, weiß Rachel aus verlässlichen Quellen der belarussischen Community in Deutschland und von Menschenrechtsorganisationen. So musste die Menschenrechtlerin lange Zeit in Isolationshaft verbringen. Ob Familienangehörigen, Freunden oder Anwälten: Niemandem wurde Zugang gewährt. Zu den unwürdigen und brutalen Haftumständen kam hinzu, dass Kolesnikowa während der Haft erkrankte und sich einer Operation unterziehen musste. „Was all das mit einem Menschen macht, kann man sich kaum vorstellen“, so der christdemokratische Außenpolitiker, der sich im Laufe seines politischen Weges konstant für Menschenrechte starkgemacht hat. Welle der Sympathie und Unterstützung in Deutschland Schnell sei es damals in Deutschland zu einer Welle der Sympathie und großen Unterstützung für Kolesnikowa gekommen, erinnert sich Rachel. Dazu hätten Menschenrechtsorganisationen, die Medienberichterstattung und die Arbeit vieler Einzelner beigetragen. Über seine Patenschaft als Bundestagsabgeordneter hinaus habe er als Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU eine Unterschriftenaktion initiiert, die die bedingungslose Freilassung Kolesnikowas und aller anderen politischen Gefangenen in Belarus forderte. „Es war motivierend zu sehen, wie viele Menschen mitgemacht haben.“ Viele in Deutschland hätten verstanden, dass man Menschen wie Kolesnikowa, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen, unterstützen muss. Nicht nur weil es ein Gebot sei, zu helfen. Sondern, weil man damit auch die eigene Freiheit bewahren helfe, wirkten doch Dinge, die "in unserer Nachbarschaft oder anderswo in der Welt passieren, früher oder später auf uns zurück". Patenschaft als Lebensversicherung gegen das Vergessen „Unser aller Einsatz für Maria hat Wirkung gezeigt“, so Rachel, der bei der letzten Bundestagswahl erneut das Wahlkreismandat in Düren in der Eifel gewonnen hat. „Diese öffentliche Aufmerksamkeit, zu der ich beitragen konnte, ist wie eine Lebensversicherung für einen aus politischen oder auch religiösen Gründen inhaftierten Menschen wie Maria.“ Der Menschenrechtspolitiker bezeichnet die offene Unterstützung für politische Gefangene auch als Kampf gegen das Vergessen. „Das Schlimmste, das es für Inhaftierte gibt, ist, dass sie von der Welt vergessen werden. Mit einer Patenschaft, aber auch mit Briefen und Unterschriften, stellen wir sicher, dass sie nicht vergessen werden“, betont Rachel. Überraschende Freilassung Man habe die Freilassung Kolesnikowas vehement und vielstimmig gefordert und Druck auf die Führung in Minsk ausgeübt. Dass diese jedoch im Rahmen eines Deals zwischen der US-Regierung und der Regierung in Minsk im Dezember 2025 freigelassen würde, sei eine Überraschung gewesen. „Das Patenschaftsprogramm des Bundestages hat seinen Anteil daran, dass Kolesnikowa nun frei ist“, zeigt sich Rachel überzeugt. „Allein die Tatsache, dass ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für sie einsetze, hat daraus einen offiziellen Menschenrechtsfall gemacht, um den sich die deutsche Politik kümmert.“ Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit Kolesnikowa habe sich ein „Höchstmaß an Authentizität und Glaubwürdigkeit bewahrt, als sie in eine besonders unbarmherzige Welt der Politik gespült wurde“, findet Rachel. Als Flötistin in einem Orchester in Stuttgart sei sie zuvor einer ganz normalen Beschäftigung nachgegangen. Dann erst sei sie zu einer Symbolfigur der Demokratiebewegung geworden, nachdem sie sich dazu berufen gefühlt habe, ihren Landsleuten bei ihrem Kampf um die Freiheit in Belarus zu helfen. Total fasziniert – aber dann auch schockiert – habe ihn, was mit Maria Kolesnikowa passiert sei: ihr Entschluss, ihrem Land zu helfen, sowie, dass sie nach ihrem Einsatz für die Demokratiebewegung festgenommen und inhaftiert worden sei. Obwohl sie außer Landes hätte gehen können. Das nötige einem „mehrfachen Respekt“ ab. Anfang 2021 habe daher sein Entschluss schnell festgestanden: „Da kann ich nicht tatenlos zusehen.“ Beeindruckender Wille zur Freiheit Ihr unbedingter Wille zur Freiheit habe Kolesnikowa die Zeit des Straflagers überstehen lassen, sagt Rachel. Es sei sehr schwer gewesen für ihre physische, nicht aber für ihre psychische Gesundheit, sagte Kolesnikowa in einem Interview der Tagesthemen unmittelbar nach ihrer Freilassung. „Innen war ich immer frei.“ Damit erweise sie sich als „ganz starke Persönlichkeit“, zeigt sich Rachel beeindruckt. „Ihr wurde ja alles genommen, auch der Kontakt zu anderen Menschen, zu den nächsten Angehörigen. Aber sie hat sich in dieser schwierigen Zeit ihre Freiheit bewahrt. Sie ist aufrecht geblieben. Insofern ist sie ein leuchtendes Vorbild für die Demokratiebewegung, in Belarus und darüber hinaus.“ „Man muss diesen Frauen dafür höchste Anerkennung zollen, dass sie sich trotz der damit verbundenen erheblichen Gefahren, die dann auch eingetreten sind, mutig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in Belarus eingesetzt und so Millionen ihrer Landsleute Hoffnung gegeben haben“, würdigt der Abgeordnete die Leistung von Kolesnikowa und ihren Mitstreiterinnen. 2022 war Kolesnikowa dafür in Abwesenheit mit dem internationalen Aachener Karlspreis ausgezeichnet worden. Demokratiebewegung braucht weitere Unterstützung Angesichts der Freilassung Kolesnikowas empfinde er „große Erleichterung“, so Rachel, „weil sie lebt“. Die Bundesregierung habe sich entschieden, sie in Deutschland aufzunehmen. Die Demokratiebewegung in Belarus brauche jedoch weitere Aufmerksamkeit. „Die Menschen in Belarus haben Anspruch auf Freiheit und Demokratie.“ Trotz der jüngsten Freilassungen gebe es in Belarus immer noch mehr als 1 000 politische Gefangene. Die Aufgabe bleibe, sich zu kümmern, das internationale Interesse an den Inhaftierten und an den Verhältnissen in dem Land wachzuhalten und Druck auf die Regierung in Minsk auszuüben, erklärt der CDU-Abgeordnete, der dem Auswärtigen Ausschuss angehört. „Wir werden weiterhin die schockierende Repression und Gewalt kritisieren und die Einhaltung von Menschenrechten auch in Belarus einfordern.“ Sein Engagement für Maria Kolesnikowa sei zugleich immer eines für die politisch Inhaftierten insgesamt. Arbeit gegen das Vergessen, für eine regelbasierte Ordnung „Das drohende Vergessen“ sei für ihn der treibende Faktor, sich für politische Gefangene einzusetzen, bekräftigt Thomas Rachel. Wer zu Unrecht drangsaliert oder eingesperrt werde, dem müsse „durch Aufmerksamkeit geholfen werden“. Die Menschenrechtssituation sei in den letzten Jahren in vielen Ländern schwieriger geworden. Es gebe mehr autoritäre Regierungen. „Die Schamlosigkeit hat massiv zugenommen. Diktaturen scheren sich nicht um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.“ Verfolgte seien überall in Gefahr. Umso mehr gelte es, dem Völkerrecht und den Menschenrechten weltweit Geltung zu verschaffen und sich für eine regelbasierte internationale Ordnung starkzumachen. Als demokratisch gewählter Abgeordneter müsse man „erst recht seine Stimme erheben“, findet der Rheinländer. Besondere Verantwortung Deutschlands Eine PsP-Patenschaft zu übernehmen, bedeute Verantwortung zu übernehmen gegenüber einem Schutzsuchenden, schaffe aufgrund ihres offiziellen Charakters Verbindlichkeit und lenke zusätzliche Aufmerksamkeit auf den Fall. Was für eine Wirkung der parlamentarische Einsatz entfalte, hätten zahlreiche Fälle des PsP-Programms des Bundestages in den vergangenen Jahren gezeigt. Auch als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit stehe er für eine wertebasierte, nicht allein geostrategisch ausgerichtete Außenpolitik, unterstreicht Rachel den Stellenwert der Menschenrechte und humanitärer Aspekte. Außenpolitik und Diplomatie müssten immer darauf zielen, im Gespräch zu bleiben, um etwas erreichen zu können. Interessen und Werte seien zwei Seiten derselben Medaille. „Das eine schafft Gelegenheiten, um das andere anzusprechen.“ Wichtigste Motivation für sein Engagement sei sein christliches Menschenbild, sagt Thomas Rachel: „Jeder Mensch ist einzigartig, jeder hat eine von Gott gegebene Menschenwürde und muss, egal wo auf der Welt, die Möglichkeit haben, sich frei zu entfalten und frei seine Meinung zu äußern.“ Es komme hinzu, „dass wir in Deutschland für ein Schicksal wie das von Maria Kolesnikowa besonders sensibel sein müssen“. Aus den beiden totalitären Diktaturen im eigenen Land resultiere eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen, denen es nicht gut geht. (ll/19.01.2026) -
Außenminister Wadephul und Agrarminister Rainer stellen sich den Fragen
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 28 Januar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/19.01.2024) -
Fragestunde am 28. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3773), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 69 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 23 Fragen. 19 Fragen stellen Abgeordnete der AfD-Fraktion, zwei Fragen stellt der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit 9 Fragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit acht Fragen vertreten. Das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium des Innern sollen sich zu jeweils sieben Fragen äußern. Mit jeweils fünf Fragen müssen sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Vier Fragen gehen an das Auswärtige Amt, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz. Jeweils eine Frage sollen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit und Preisstabilität von Gas für Industrie und Verbraucher bei derzeit steigenden Gaspreisen, einem „historisch niedrigen Speicherfüllstand“ von 42 Prozent am 18. Januar 2026 und weiterhin witterungsbedingt hohem Gasverbrauch einschätzt. Die baden-württembergische Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) fragt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche Maßnahmen es als geeignet ansieht, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Ziel der Prävention psychischer Erkrankungen zu erreichen, und welche konkreten Vorhaben wann genau vorgesehen sind. Der niedersächsische Abgeordnete Rocco Kever (AfD) will vom Bundesfinanzministerium wissen, welche jährlichen Ausgaben des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder, Kommunen) für seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter, Geduldeter und Ukraine-Schutzbedürftiger) die Bundesregierung in Berichten des Bundesfinanzministeriums, Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bundestagsdrucksachen ausweist. Der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler fragt das Bundesverkehrsministerium, ob im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke in Tönning (Nordfriesland) an der Bundesstraße 5 auch ein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft wird. Falls nein, will Seidler wissen, warum nicht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/23.01.2026) -
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung
Am Mittwoch, 28. Januar 2026, steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) auf der Tagesordnung. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Interesse des Bürokratierückbaus will die Bundesregierung entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten aufheben. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen den Angaben zufolge um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Zudem sollen der Staat und die Verwaltung einfacher, schneller und effizienter werden. Geplant ist unter anderem, die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung aufzuheben. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfalle die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden, heißt es im Entwurf. Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern Des Weiteren soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden. Schließlich soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gestrichen werden. (hau/21.01.2026) -
Bürokratie- und Steuerentlastung für kleine und mittlere Unternehmen
Den von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Bürokratie- und Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken“ berät das Parlament am Mittwoch, 28. Januar 2026, eine halbe Stunde lang. Danach ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an die Ausschüsse geplant. Ob bei den weiteren Beratungen der Ausschuss für Wirtschaft und Energie oder der Finanzausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/16.01.2026) -
Regierung will Regelungen zur Lebendorganspende ändern
Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) wird am Mittwoch, 28. Januar 2026, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die halbstündige Debatte soll die Vorlage den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Überkreuzlebendspende für Nieren ermöglicht und Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Organen und Gewebe gestärkt werden. Es gelte, Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die in Deutschland bislang gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit langem etabliert sind, schreibt die Bundesregierung. So sei eine Lebendspende einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe hierzulande bisher nur in engen Grenzen zwischen Menschen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Gas Gesetz schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren. Das seien Paare, bei denen zwischen der Spenderin oder dem Spender und der Empfängerin oder dem Empfänger eine Spende aus immunologischen Gründen nicht in Betracht kommt, heißt es. Anonyme nicht gerichtete Nierenspende Ermöglicht werden soll auch die sogenannte „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“. Eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person sei altruistisch motiviert und erfolge entweder zum Zweck der Übertragung auf eine Empfängerin oder einen Empfänger eines inkompatiblen Organspendepaars oder zum Zweck der Übertragung auf eine Person in der Warteliste. Die spendende Person hat dabei dem Entwurf zufolge keinen Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Die Vermittlung der Nieren einer Spenderin oder eines Spenders einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende richte sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Dadurch werde einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorgebeugt. (hau/16.01.2026) -
Antrag zu queeren Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
„Die ,vergessenen‘ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3659), den der Bundestag am Mittwoch, 28. Januar 2026, berät. Nach 30-minütiger Debatte soll die Vorlage dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag Die Linke Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke an die „'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Darin wird der Bundestag aufgefordert, anzuerkennen, „dass den queeren Opfern aufgrund der jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan wurde“. Für das damit verbundene Leid soll der Bundestag nach Auffassung der Fraktion die Opfer und ihre Hinterbliebenen um Verzeihung bitten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus „dauerhaft im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden“. Ferner solle die Bundesregierung den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 unterstützen. „Das neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die queere Community in ihrer Vielfalt sein“, heißt es dazu. (scr/26.01.2026)