Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages
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Abraham: Irreguläre Migration im Einklang mit Menschenrechten reduzieren
Irreguläre Migration begrenzen und den Schutz der Menschenrechte gewährleisten: Beides sind legitime Ziele und müssen im Einklang mit dem Recht umgesetzt werden, sagt Knut Abraham (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 26. bis 30. Januar 2026 zu ihrer ersten Sitzungswoche in Straßburg zusammenkam. Die Europäische Menschenrechtskonvention brauche man dafür nicht zu verändern. Stattdessen solle die EU Abkommen mit sicheren Drittstaaten abschließen: „Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen.“ Im Interview spricht der Außenpolitiker über die Bedeutung des Europarates als Stifter internationalen Rechts und internationaler Ordnung, die transatlantischen Spannungen, deutsch-französisches Zusammenrücken und Annäherungen zwischen Europa und Vertretern eines demokratischen Russlands sowie darüber, was die Delegierten in der ersten Sitzungswoche des Jahres noch bewegt hat. Das Interview im Wortlaut: Herr Abraham, eine Debatte hat in den letzten Monaten um sich gegriffen, ob die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Politik beim Thema Migration zu stark einschränken. Einige Mitgliedstaaten kritisierten in einer Erklärung die Rechtsprechung des EGMR. Was für Stimmen waren während der ersten Sitzungswoche zu diesem Thema von den Abgeordneten in Straßburg zu hören? Und gerät dabei nicht der Menschenrechtsschutz unter Druck, eines der Kernanliegen des Europarates? Fast alle Regierungen in Europa und eine große Mehrheit der Gesellschaften – 80 Prozent in Deutschland – sind für Kontrolle der Migration. Sie wollen irreguläre Migration reduzieren und Straftäter ohne Bleiberecht abschieben. Beides sind legitime Ziele in jeder Demokratie. Doch diese Ziele müssen im Einklang mit dem Recht und ohne Verletzung der Menschenrechte umgesetzt werden. Das ist auch möglich, ohne die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. Was genau kritisieren die Staaten? Im Mai 2025 unterzeichneten neun Staaten, darunter Dänemark und Italien, einen offenen Brief, in dem sie die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf die Abschiebung von ausländischen Straftätern kritisierten. Im Dezember 2025 forderten dann 27 Staaten – ohne Deutschland – in einer gemeinsamen Erklärung, die Auslegung des Folterverbots aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Artikel 8 „einzuschränken“, um mehr Abschiebungen zu „ermöglichen“. Doch diese Kritik ist irreführend. Denn tatsächlich gab es in den letzten zehn Jahren nur sehr wenige Urteile des EGMR, die, mit Bezug auf Artikel 3 und Artikel 8, eine Abschiebung aus Mitgliedstaaten des Europarates verhinderten. Ohnehin sind die meisten Staaten, auch Deutschland, neben der Europäischen Menschenrechtskonvention an nationales Recht, das Grundgesetz, EU-Recht und internationale Konventionen wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Es würde sich praktisch nichts ändern, in diesem Sinn die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. Was kann man tun? Was umsetzbar wäre, ist, ab Sommer 2026 in der EU auch Abkommen mit sicheren Drittstaaten abzuschließen, um irreguläre Migration im Einklang mit den Menschenrechten zu reduzieren. Das sollte der Fokus europäischer Migrationspolitik sein. Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen, irreguläre Migration stark zu reduzieren und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen. Für verbindliche internationale Regeln, die eine schützende Wirkung in alle Richtungen entfalten, machte sich auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, als Gastrednerin der Versammlung stark. Der Besuch der deutschen Bundesjustizministerin Hubig wurde sehr begrüßt. Wie die Mehrheit in der Parlamentarischen Versammlung teile ich die Einschätzungen von Frau Hubig: „Der Europarat ist wichtiger denn je … Er ist das Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum politischen Instrument geworden ist.“ In der Debatte über den „Schutz des internationalen Justizsystems“ sprach sie über die Notwendigkeit der Rechtsstaatlichkeit, denn „Recht bändigt Gewalt“. Gerade angesichts vieler Angriffe auf das Völkerrecht, von außen wie von innen, ist es wichtig, dass Deutschland das Konventionssystem verteidigt. Während der Sitzungswoche befassten sich die Delegierten auch mit dem internationalen Ringen um Grönland. Welchen Beitrag kann die Versammlung zur Entschärfung des Konflikts leisten? 34 nationale Delegationsleiter und fünf Fraktionsvorsitzende haben eine gemeinsame Erklärung zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks unterzeichnet, in der bestätigt wird, dass Grönland ausschließlich dem grönländischen Volk gehört und dass alle Entscheidungen über Grönland und das Königreich Dänemark allein von ihnen getroffen werden können. Die territoriale Integrität aller Staaten ist unverhandelbar. Die Parlamentarische Versammlung hat auch eine gemeinsame Resolution zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks verabschiedet, in der sie auch eine Vertiefung der Beziehungen zur kanadischen Delegation mit Beobachterstatus fordert. Traditionsgemäß kam die deutsche mit der französischen Delegation zu einem bilateralen Treffen zusammen. Worum ging es dabei? Es ging vor allem darum, die Zusammenarbeit im Europarat zu vertiefen, denn die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, verlangen eine enge Abstimmung zwischen Frankreich und Deutschland: Wie erreicht man eine bessere Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes? Wie erreicht man die Freilassung politischer Gefangener in Georgien, Aserbaidschan oder der Türkei? Wie stärkt man die Glaubwürdigkeit des EGMR und verhindert symbolische Debatten, wie beim Migrationsthema? Frankreich und Deutschland gehören zu den ältesten und größten Mitgliedstaaten des Europarates. Deshalb ist dieser Austausch besonders wichtig. In der Sitzungswoche hat außerdem das erste Treffen einer neuen Dialogplattform zwischen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und russischen demokratischen Kräften im Exil stattgefunden. Kann es gelingen, durch die Benennung von Teilnehmern einer Plattform von russischen Oppositionellen in der PVER einen dauerhaften Gesprächskanal zu einem veränderten, demokratischen Russland aufzubauen? Als der Europarat im Kalten Krieg gegründet wurde, vergaß man die mutigen Dissidenten hinter dem Eisernen Vorhang nicht. Menschen wie Václav Havel, die den Glauben an eine demokratische Zukunft ihres Landes nicht aufgaben, gibt es auch heute in Belarus und Russland. Indem die Parlamentarische Versammlung nun den Dialog mit Vertretern der russischen Anti-Kriegs- und pro-demokratischen Opposition vertieft, schicken wir ein Signal an Tausende politische Gefangene in Russland und an alle, die gegen das Putin-Regime kämpfen, dass wir sie nicht vergessen haben. Wer ist dort beispielsweise Mitglied? Unter den Vertretern sind ehemalige politische Gefangene wie Oleg Orlow, der Mitgründer der Menschenrechtsorganisation Memorial, die den Friedensnobelpreis erhielt, und Wladimir Kara-Murza, ein Mitstreiter des ermordeten Boris Nemzow, der trotz zwei fast tödlicher Vergiftungsversuche weiter entschlossen und mutig für ein anderes Russland kämpfte. Er kritisierte öffentlich den Ukrainekrieg und wurde zu 25 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Omsk in Sibirien verurteilt. Orlow und Kara-Murza wurden durch den Gefangenenaustausch 2024 befreit. Sie geben den Traum von einem demokratischen Russland nicht auf und werben für eine Verschärfung der Sanktionen gegen Putins Kriegsmaschinerie. Sie sind die Zukunft Russlands, für die wir uns alle einsetzen sollten. Was hat die Parlamentarier während der Sitzungswoche noch bewegt? Die Rede der moldauischen Präsidentin Maia Sandu hat bei vielen Abgeordneten einen starken Eindruck hinterlassen. Sandu warnte vor den zwei großen Kriegen in Europa. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, einerseits. Und der hybride Krieg gegen unsere Demokratien im Inneren. Als kleines Nachbarland der Ukraine ist sich Moldau besonders bewusst, dass seine Sicherheit von der Resilienz der Ukraine abhängt. Aber auch von der Resilienz der moldauischen demokratischen Institutionen gegen hybriden Krieg. Tausende von Fake-Accounts, KI und von Russland finanzierte Netzwerke versuchten, die Wahlen zu beeinflussen. Die Gefahr ist real und betrifft heute alle Demokratien in Europa. Sandu warnte uns, diese Gefahren ernst zu nehmen: „Wenn nichts dagegen unternommen wird, werden diejenigen, die die Technologie kontrollieren, zunehmend bestimmen, wie die Menschen denken.“ Die Versammlung hat eine neue Präsidentin, die Österreicherin Petra Bayr (SPÖ), gewählt. Welche Erwartungen haben Sie an sie? Als erfahrene Politikerin und ehemalige Vorsitzende des Richterwahlausschusses ist die PVER mit Präsidentin Petra Bayr in sehr guten Händen. Die Gefahren für Menschenrechte und Demokratie in Europa und die Angriffe von innen wie von außen sind heute enorm. Daher ist meine persönliche Erwartung an Frau Bayr, dass sie als Präsidentin der Versammlung mit Mut und Entschlossenheit diesen Herausforderungen entgegentritt und die Werte der Institution standhaft verteidigt. Dabei kann Sie auf meine Unterstützung zählen. (ll/10.02.2026) -
Fachgespräch und Ausstellung über "Asoziale" als Staatsfeinde in der DDR
Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, lädt zu einem eineinhalbstündigen Fachgespräch mit Ausstellungseröffnung zum Thema "Erziehung durch Arbeit. ,Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“. Die Veranstaltung beginnt am Mittwoch, 11. Februar 2026, um 17 Uhr im Mauer-Mahnmal des Deutschen Bundestages im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Verurteilungen nach dem "Asozialenparagrafen" Die Verfassung der DDR legte fest: Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger." Wer dieser "Pflicht" nicht nachkommen konnte oder wollte, der wurde zum Staatsfeind erklärt und musste mit Gefängnis und weiteren Repressionen rechnen. Schätzungen gehen von rund 130.000 Verurteilungen nach dem sogenannten "Asozialenparagrafen 249" zwischen 1968 und 1989 aus. Die Bandbreite der Betroffenen reicht von Punkern über Prostituierte und Personen, die Ausreiseanträge stellten, bis hin zu Oppositionellen. Mit dem Fachgespräch will die SED-Opferbeauftragte über diese der breiten Öffentlichkeit wenig bekannte Form der politischen Verfolgung und die langanhaltenden Folgen für die Betroffenen informieren. Zusammen mit dem Verein exhibeo – Gesellschaft für politische, kulturelle und historische Forschung und Bildung (Berlin) sowie mit der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) will sie am Beispiel der vermeintlich „Asozialen“ an die politischen und gesellschaftlichen Repressionen des SED-Regimes erinnern. Gespräch mit Zeitzeugen und Ausstellungsmachern Evelyn Zupke wird mit den beiden Zeitzeugen Tim Steinwender und Thomas Pflug über deren Erfahrungen sprechen. In einem Podiumsgespräch zur neuen Ausstellung "Erziehung durch Arbeit. ,Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ spricht sie mit den Ausstellungsmachern Dr. Michael Schäbitz, Historiker und Kurator, und Dr. Eva Fuchslocher, Kulturwissenschaftlerin und Soziologin, sowie mit Dr. Franziska Kuschel von der Bundesstiftung Aufarbeitung, welche die Ausstellung gefördert hat. Zudem wird Lasse Jacobsen, der als Rechtsanwalt unter anderem Strafverteidiger und Anwalt für DDR-Unrecht ist, auf dem Podium den rechtlichen Hintergrund näher beleuchten. Die multimediale Ausstellung zeichnet die Verfolgung der sogenannten Asozialen historisch nach und zeigt anhand verschiedener Biografien die Dimension der Willkür auf, mit der missliebige Menschen verfolgt wurden. Die Ausstellung ist nach der Veranstaltung noch bis zum 1. März 2026, dienstags bis sonntags in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr im Mauer-Mahnmal zu sehen. Für Interessierte werden Führungen zu folgenden Zeiten angeboten: am 12. Februar von 11.30 bis 12.30 Uhr, am 19. Februar von 13.30 bis 14.30 Uhr und am 24. Februar von 16.30 bis 17.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine für individuelle (Gruppen-)Führungen können vereinbart werden per E-Mail an: m.schaebitz@exhibeo.de. (vom/09.02.2026) -
15. Februar 1951: Bundestag beschließt Einrichtung des Bundesgrenzschutzes
Am Donnerstag, 15. Februar 1951, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (1/1785, 1/1881) verabschiedet. Die Errichtung des Bundesgrenzschutzes (BGS) erfolgt in einer Zeit, die vom Kalten Krieg und zunehmenden Spannungen an der Zonengrenze zur sowjetischen Besatzungszone geprägt ist. Die Sonderpolizei des Bundes mit, nach einem interfraktionellen Antrag zur Personalstärke (1/1887) zunächst 10.000 Mann, soll das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte – „insbesondere durch die Ausübung der Passnachschau“ – sowie gegen sonstige die Sicherheit der Grenzen gefährdende Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sichern. Soweit Polizeiaufgaben der Länder berührt werden, soll der BGS „im Benehmen“ mit den beteiligten Landespolizeibehörden handeln. Ringen um das Gesetz Über Zweck, Reichweite und verfassungsrechtliche Einhegung des BGS wird im Bundestag in erster Beratung am 25. Januar 1951 (114. Sitzung) und dann in zweiter und dritter Beratung am 15. Februar 1951 (118. Sitzung) intensiv gestritten. Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Robert Lehr (1883 bis 1956, CDU) bezeichnet die Vorlage in der ersten Beratung als „von entscheidender Bedeutung für die Ausgestaltung unserer inneren Sicherheit“. Als Begründung führt er unter anderem eine „vermehrte Infiltration und Agitation“ an. Warnung vor kasernierten Formationen Dem hält die Opposition, insbesondere die SPD, entgegen, der Grenzschutz dürfe nicht zu einem Instrument werden, das faktisch nach innen ausgreift. Dr. Walter Menzel (1901 bis 1963, SPD) warnt vor einem „Schleier von kasernierten Formationen“ im Hinterland „in einer Tiefe von 30 bis 50 km“. In der zweiten und dritten Beratung thematisiert Menzel zudem Kompetenzüberschneidungen: Störungen der Ordnung im Grenzgebiet lägen nach Artikel 30 des Grundgesetzes grundsätzlich bei der Länderpolizei; der Bund dürfe dies nicht unbestimmt an sich ziehen. Grenzschutz dürfe nicht über Notstandskonstruktionen entgrenzt werden; er dürfe „nur dort eingesetzt werden, wo das Gesetz ihm Aufgaben zuweist.“ Rein polizeiliche Grenzsicherung Hugo Paul (1905 bis 1962, KPD) kritisiert, bei der Gesetzesvorlage gehe es gar nicht um Grenzschutzbehörden, sondern um eine „militärähnliche Polizeiformation“. Bundesinnenminister Lehr stellt deshalb abschließend klar: Der BGS soll eine polizeiliche Grenzsicherung leisten und keine verdeckte Bundespolizei sein. Es gehe „nicht etwa um die getarnte Aufstellung einer Bundespolizei“, sondern um „eine Sicherung im Grenzbereich“, „rein polizeilich“ und „nicht … militärischen“ Charakters. Mit großer Mehrheit gegen wenige Stimmen wird das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden angenommen und tritt am 16. März 1951 mit seiner Verkündung in Kraft. Weiterentwicklung und neue Aufgaben Der BGS bleibt nicht auf den namensgebenden Grenzschutz der frühen 1950er-Jahre begrenzt. Bereits 1972 wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich festgestellt, das damalige BGS-Gesetz von 1951 sei „nicht mehr zeitgemäß“ und nenne als Aufgabe des Bundesgrenzschutzes in Friedenszeiten „nur die Sicherung des Bundesgebietes gegen verbotene Grenzübertritte" (6/2886, 6/3569). Mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 wird der Aufgabenrahmen des BGS gesetzlich neu gefasst und erweitert. Nach der Herstellung der deutschen Einheit entfällt die ursprüngliche Hauptaufgabe an der innerdeutschen Grenze. 1994 werden mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz, 12/8047, 12/8101, 12/8422) die Vorschriften über den Bundesgrenzschutz an die seit 1972 eingetretene Entwicklung des Polizeirechts angepasst. Bundesgrenzschutz wird Bundespolizei 2005 wird aus dem Bundesgrenzschutz die Bundespolizei. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt.“ Die Umbenennung entspreche einer „zeit- und aufgabengerechten Namensgebung“; zugleich wird betont, dass damit keine Erweiterung der Aufgaben verbunden sei. (15/5217). 2008 folgt mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze“ (16/6291, 16/7871) eine weitreichende Organisationsänderung. Aktuelle Änderung des Bundespolizeigesetzes Mit dem am 18. Dezember 2025 in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) soll das bisherige, überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende und seither nur in einzelnen Vorschriften geänderte Gesetz umfassend überarbeitet werden. Die Bundespolizei hat heute weit über 50.000 Bedienstete. Sie ist damit die personalstärkste Polizeiorganisation in der Bundesrepublik. (klz/06.02.2026) -
Bewerbungsfrist für den Medienpreis Parlament 2026 endet am 16. März
Bewerbungen für den Medienpreis Parlament 2026 des Deutschen Bundestages können bis Montag, 16. März 2026, eingereicht werden. Der Bundestag würdigt mit dem Preis herausragende publizistische Arbeiten mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Sie sollen zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Beiträge müssen 2025 veröffentlicht worden sein Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 erschienen oder gesendet worden sein. Autorinnen und Autoren können sich sowohl selbst bewerben (als Einzelpersonen oder mehrere Personen gemeinsam) als auch von anderen vorgeschlagen werden. Dem Bewerbungsschreiben soll ein Exemplar der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Publikation sowie ein Lebenslauf des Autors oder der Autorin beziehungsweise Lebensläufe aller beteiligten Personen beigefügt werden. Audiovisuelle Beiträge müssen als Download-Link zur Verfügung gestellt oder auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium (DVD, Stick) zugesandt werden. Erforderlich ist auch eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen (oder Rückfragen) können eingereicht werden beim Deutschen Bundestag, Fachbereich WD 1, Medienpreis Parlament, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (E-Mail: medienpreis@bundestag.de; Telefon: 030/227-38629). Unabhängige Fachjury entscheidet Über die Vergabe des mit 5.000 Euro dotierten Preises entscheidet eine unabhängige, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für die Dauer der laufenden Wahlperiode berufene Fachjury, der neun Journalistinnen und Journalisten angehören: Dr. Helene Bubrowski (Table Media), Katharina Hamberger (Deutschlandfunk), Miriam Hollstein (Stern), Andrea Kümpfbeck (Augsburger Allgemeine), Micky Beisenherz (Nachrichten-Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“), Dr. Eckart Lohse (Frankfurter Allgemeine Zeitung), Markus Preiß (ARD-Hauptstadtstudio), Jörg Quoos (Funke Zentralredaktion) und Steffen Schwarzkopf (Welt TV). Den Medienpreis vergibt der Bundestag seit 1993, zunächst als „Medienpreis Politik“, seit 2019 als „Medienpreis Parlament“. (vom/05.02.2026) -
Nina Warken und Boris Pistorius stellen sich den Fragen der Abgeordneten
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 25. Februar 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.01.2026) -
Fragestunde am 25. Februar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/30.01.2026) -
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Der Bundestag berät am Mittwoch, 25. Februar 2026, den von der Bundesregierung angekündigten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote). Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III. Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023 / 2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/02.02.2026) -
Bundestag debattiert über medizinische Versorgung
„Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ lautet der Titel eines Antrags von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 25. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Abgestimmt wird über den Grünen-Antrag „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667). Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/3075), in der die Ablehnung empfohlen wird. Abzustimmender Antrag der Grünen Der abzustimmende Antrag (21/1667) zielt auf eine vereinfachte Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten, heißt es in dem Antrag. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv. MVZ böten das Potenzial, die Versorgungslandschaft sinnvoll zu ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Als problematisch werden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. MVZ sollen in das Arztregister eingetragen werden Die Abgeordneten machen sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, solle zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/02.02.2026) -
Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften
Der Bundestag berät am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“. Für die Debatte ist eine halbe Stunde eingeplant. Danach soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Ob bei den weiteren Beratungen der Innenausschuss oder der Rechtsausschuss die Federführung übernimmt, ist derzeit noch offen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. (hau/02.02.2026) -
Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes wird beraten
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ angekündigt, der am Mittwoch, 25. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Ob der ntrag im Anschluss an die halbstündige Debatte sofort abgestimmt oder den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen wird, ist derzeit noch unklar. (hau/02.02.2026)